Darf unsere Ausfahrt zugeparkt werden?

Save-to-notepad Fa_subscribe Fa_send

Wir wohnen zur Miete in einem 3-Familienhaus mit Stellplatz auf dem Grundstück
und vor der Ein-Ausfahrt.
Sind die Einzigen Bewohner die ein Auto haben.
Dürfen die anderen Bewohner ihre Gäste vor der Ein-Ausfahrt parken lassen
oder dürfen dort nur Anwohner (Also wir)parken!?

Bfc7c7db_big

Themen: Parken
Fragte vor mehr als 3 Jahren

9 Antworten Beste zuerst - Ältere zuerst

Rate-up
1
Rate-down

Vor einer Ausfahrt zu parken ist unter keinen Umständen erlaubt.
Genaugenommen dürftet noch nicht einmal ihr dort parken, auch wenn ihr euch nur selber behindern würdet.

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
MOAS | Moderator Moderator
 
Rate-up
1
Rate-down

Wenn überhaupt dann kann man sich nur über eventuell vorhandene Stellplätze auf dem Grundstück (also den 'roten' Bereich hinter der Einfahrt) streiten - aber über den von Dir benannten "Parkplatz" vor der Ein- und Ausfahrt ist jede Diskussion überflüssig!

Warum?

Weil es dort wo Du in der Skizze geschrieben hast
"um den 'Parkplatz' geht es"
leider überhaupt kein Parkplatz gibt!

Es gibt keinen legalen Stellplatz vor einer Ein bzw. Ausfahrt!
Für nichts und niemand!

Die Lücke im Grünstreifen die von Dir 'Parkplatz' genannt wird dient nur dazu das man die Grundstückseinfahrt erreichen kann.

Und wenn Du der einzige Mensch in der ganzen Straße sein solltest der ein Auto hat - DU DARFST DORT NICHT PARKEN!!!

Die Gäste Deiner Mitbewohner allerdings auch nicht!!!

Blecky

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
Blecky | Moderator Moderator
 
Rate-up
0
Rate-down

habe mal ein bild gemalt um es zu verdeutlichen!?
Mitmieter lassen nicht mit sich reden und die Stellplätze sind in den Mietverträgen nicht geregelt da die beiden anderen Partein kein Auto oder Führerschein haben!
Ich bin der Meinung ich wohne hier und habe ein auto also darf ich hier parken. Die anderen haben kein auto also darf nur ich hier stehen und nicht die gäste von den anderen!?

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
 
Rate-up
0
Rate-down

wenn es insgesamt 3 Stellplätze sind und jeder laut Mietvertrag einen Stellplatz bezahlt muss ein Stellplatz für Sie frei bleiben. Was mich aber wundert ist das die Parkfläche gegenüber des Grundstück liegt,wenn das öffentliches Land ist darf dort jeder parken und Sie bräuchten keine Stellplatzmiete zahlen

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
 
Rate-up
0
Rate-down

da liegt nur der fußweg zwischen!

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
 
Rate-up
0
Rate-down

vielen Dank für deine Antwort Blecky! Waren uns nur nicht sicher, weil es in unserer Straße so üblich ist und sich jeder oder ein großer teil vor die zahlreichen grundstücksauffahrten stelt. welche sich nahezu vor jedem haus befinden.

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
 
Rate-up
0
Rate-down

Ja,
das ist hier bei uns auch so.

Aber wenn so alle paar Monate mal die Staatsmacht durch unsere Nebenstraße marschiert dann gibt es lange Gesichter wegen der Strafzettel!

Blecky

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
Blecky | Moderator Moderator
 
Rate-up
0
Rate-down

und das ist bei uns schon seit vier jahren nicht paasiert (so lange wohnen wir hier)

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
 
Rate-up
0
Rate-down

Nein.....)

Antwortete vor mehr als 3 Jahren
Ingoaudianer | Experte

Ihre Antwort

Mitglied werden bei autoplenum.at?

  • 100% kostenlos
  • Schnelle Hilfe bei Fragen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte
  • Private Nachrichten senden und empfangen
  • Kaufberatung kostenlos
  • Zweiwöchentlicher Newsletter gratis (optional)

Was ist die autoplenum.at-Wertung?

Die autoplenum.at-Wertung fasst alle Erfahrungen von Autofahrern und alle Testurteile der wichtigsten Automagazine zusammen: 5 ist die höchste, 1 die niedrigste Bewertung.