Verkehrsregeln auf einem Parkplatz
So schnell denken die sicher nicht.
Fast Jeder von uns war sicher schon einmal auf einem Parkplatz in diesen Einkaufsgebieten unterwegs.
Ein riesiges Gelände (zumindest für deutsche Verhältnisse), verschiedene Firmen mit eigenen Kundenparkplätzen und zahlreiche Ein-und Ausfahrten.
An der Einfahrt zu einem solchen Gelände steht das obligatorische Schild:
"Hier gilt die STVO"
Heißt für mich, da keine weiteren Schilder aufgestellt sind, die die Vorfahrt regeln, auf dem ganzen Gelände gilt:
"Rechts vor Links"
Es gibt einige Läden, die eine breite weiße Linie dahin malen, wo ihr Parkplatz aufhört und der offizielle "große" Parkplatz wieder anfängt.
Nun sind einige Zeitgenossen der Auffassung, das es sich bei dieser Linie um eine Haltelinie handelt, sie, obwohl von links kommend jetzt vorfahrtberechtigt sind.
Nochmal, das ganze Areal ist Parkplatz.
Einige Wege mögen mehr nach Durchgangsstrasse aussehen, sind es aber nicht.
Bewirkt eine weiße, auf die Strasse gepinselte Linie eine Änderung der Vorfahrt??
Nein.
Aber abgesehen vom Recht, würde ich da so fahren, daß nichts passiert.
Achtung: Die Leute denken in dem Tempo, in dem sie diese Parkplätze befahren.
Dort steht zwar oft ein Schild:
"Hier gilt die STVO" ...
faktisch und rein rechtlich ist dem aber nicht so, da es sich NICHT um ÖFFENTLICHEN, sondern um NICHT-ÖFFENTLICHEN Verkehrsraum handelt.
(Sorry für die seltsam anmutende Terminologie, aber so ist es wohl - nach "fachjurisitscher Belehrung" - korrekt)
Es gilt lediglich §1 StVO
... insbesondere gibt es KEINE "Rechts- vor Links-Regelung"
Auch "Verkehrszeichen" dienen auf solchen Privatarealen nur der Empfehlung, stellen aber keine Vorschrift gem. StVO dar; z.B. sind vorgeschriebenen Fahrtrichtungen oder "Verbot der Einfahrt" verkehrsrechtlich unwirksam.
Ich würde sie aber trotzdem beachten, denn wenns 'knallt' gibt's bei solchen "Tatorten" regelmäßig Streit um die Schuld- und Haftungsfrage.
In diesen Gewerbegebieten mit mehreren Kundenparkplätzen ist meist die komplette Zuwegung auch auf Privatgelände; irgendwelche aufgemalte Linien dienen lediglich der Absteckung der einzelnen "Claims" ... ääähm - Kundenparkplatzbereiche
Unser Leichenverbuddler hatte doch nur das "...reziprok proportional..." zwischen "denken" und "Tempo" verschwitzt
Sehe ich ähnlich!
Auf Parkplätzen gelten eh eigene Gesetze!
Da würde ich nie auf mein Recht pochen weil dazu ist mir mein Auto zu Schade!
Also Augen auf und nicht den anderen Vertrauen da bist das dritte mal verlassen!
Ach und die weiße Linie ändert normal nichts an den Vorfahrtsgeboten!
Na guuut: weil DU es bist: Streiche: privater-Verkehrsraum ___ Setze: nicht-öffentlicher-Verkehrsraum .. sieht zwar jetzt etwas seltsam aus, dieses Satzgebilde; aber Hauptsache, es ist juristisch korrekt
Besserwisser, Elendiger
Das heißt, wir haben in der Gartenzwergrepublik noch einen nahezu rechtsfreien Raum,...den gemeinen Parkplatz.
Da kann sich der deutsche Neanderthaler noch so richtig austoben.
Denn selbst wenn er sich mal nicht durchsetzt, weil sein "Gegner" aus dem gleichen Tal kommt, teilen sich beide halt die Kosten.
Man könnte jetzt annehmen, dass die Leute mit Hirn, die einen Parkplatz befahren immer den "Kürzeren" ziehen, da sie nicht aus ihrer Lücke können, solange der "Homo neanderthalensis" um sie kreist, nie wieder vor Geschäftsschluß öffentliche Straßen erreichen und dadurch bei den jetzigen Temperaturen in ihren Kleinwagen hoffnungslos verdursten müssen.
Aber eins können sie dann mit tiefer Entschlossenheit von sich behaupten:
"Der Klügere gibt nach"!
Ich kann mir bildlich vorstellen, wie Darwin auf einem Parkplatz in Deutschland saß und seine Evolutionstheorie erdacht hat.
Mon dieu, wenn sich das in der breiten Bevölkerung herumspricht, dann wäre der Wunsch unseres "Bestatter" nach Anarchie ja bereits umgesetzt, zumindest auf den "Parking Areas in Germany".
Hallo.......
2 Regeln gibt es schon auf öffendlichen Parkplätzen.
Nämlich:
- Wer Rückwärts fährt, hat grundsätzlich Vorfahrt!
- Wer beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, ist immer schuld!