Kopie des Fahrzeudscheines im Handschufach
Ich fahre oft mit dem Auto meines Frau. Dabei habe ich im Handschufach nur eine Kopie des Fahrzeigacheines. Das Original soll man ja nicht im Handschufach aufbewahren.
Bei einer Kontrolle ist also nir derselbe Familienname ersichtlich. Wie schlimm bin ich drann bei einer Kontrolle?
Ich fahre mit diesem Auto grundsätzlich nich weiser als ca. 50 Km. von zuhause.
"Knöllchen" wegen nicht Mitführens der Fahrzeugpapiere ist da angesagt; sonst aber nicht weiter tragisch.
Das Fahrzeug könnte ja zwischenzeitlich stillgelegt und der Fahrzeugschein eingezogen worden sein.
Hättest Du die bemüht, wäre Deine Frage bereits beantwortet gewesen, bevor Du sie hier gestellt hast
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/106...
In Deutschland ist das Mitführen der ORIGINALpapiere vorgeschrieben; in anderen Ländern wie z.B. Spanien reicht dagegen eine Kopie, wenn Du das Original kurzfristig später vorlegen kannst ... z.B. weil der Original-Fahrzeugschein aus Diebstahlsicherungsgründen im HotelSafe des Ferienhotels deponiert wurde.
Wenn Du keinen original KFZ- Schein ( Zulassungsbescheinigung 1) bei einer Kontrolle vorlegen kannst, kostet das meistens Geld. Wenn Du nun eine Kopie des KFZ- Scheines ( Zul. Bescheinigung 1)vorlegen kannst, wird häufig ein Auge zugedrückt! Allerdings, kann man Dir auch Vorsatz unterstellen und das ist dann strafbar.
Ich fahre fast immer nur mit Kopie, die ich allerdings immer auf dem neuesten Stand halte, (TÜV usw.)und bin bis heute nur einmal auf den meine vorsätzliche Handlung angesprochen worden und 1x mußte ich zahlen trotz Kopie - bei vielen anderen Kontrollen wurde mir nur eine gute Fahrt gewünscht, und das war es.
MfG
rama