Welcher führerschein für Roller mit Eintragung bis 50km
wie kommt die zulassung bis 50km in die Betriebserlaubnis- Roller ist Baujahr 1994
Ich verstehe die Frage nicht.
So richtig verstehe ich die Frage auch nicht.
Wenn Du eine Betriebserlaubnis hast, dann stehen da alle relevanten Daten drin, da muß nichts mehr "reinkommen".
Wenn Du keine solche Betriebserlaubnis hast, dann wendest Du Dich an den Hersteller oder den TÜV, die können Dir dann weiterhelfen!
Oder hatte der Roller vorher eine andere Zulassung, z.B. als Mofa mit nur 25km/h?
Dann müßte die Drosselung ebenfalls in den Papieren erwähnt sein.
Wenn nun die Drossel entfernt wurde dann ist wieder der TÜv gefragt, denn der muß den Fahrzeugschein nun entsprechend anpassen.
Der passende Führerschein für einen Roller mit max. 50ccm und 50km/h wäre der Schein der Klasse "M".
Alles liebe,
Blecky
OK, fangen wir doch bitte mal bei Adam und Eva an.
Ich war 1980 16. Damals war die Gesetzeslage folgendermaßen:
Mofa (mit Pedalen) 50ccm, Vmax 25 km/h -> kein Schein, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, ab 15.
Moped (mit Pedalen) 50ccm, Vmax 40 km/h -> Führerschein V, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, ab 16.
Mokick, feste Fußrasten, 50cc, Vmax 40 km/h -> Führerschein V, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, ab 16.
Kleinkraftrad, feste Fußrasten, 50cc, Vmax unbegrenzt -> Führerschein IV, TÜV, amtl. Zulassung, Fahrzeugschein mit Eintragungen.
Leichtkraftrad, feste Fußrasten, 80cc, Vmax 80 km/h -> Führerschein 1-b, TÜV, amtl. Zulassung, Fahrzeugschein mit Eintragungen.
Leichtkraftrad war Popperkram, Ich fuhr Kleinkraftrad, da Vmax unbegrenzt (KS50 Super Sport). Ich geb zu, daß nicht alles im Fahrzeugschein eingetragen war.
Führerschein 1-b, der einzige der genannten, der eine praktische Prüfung erforderte, berechtigte zum Führen aller genannten Fahrzeuge, außer Kleinkrafträdern. Das fand ich damals schon kurios. Du mußtest eine praktische Prüfung ablegen (lies: zahlen) um max. 80 km/h zu fahren und mich ließen sie nach ausfüllen eines läppischen Fragebogens mit V-max unbegrenzt auf die Menschheit los. Grins.
Führerscheine IV und V berechtigten außerdem zum führen von landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, sowie Krankenfahrstühlen. Das ist kein Scherz. Mit 16 fuhren wir mit dem Eicher Dieselroß zur Schule.
So, Leute, was hat sich seitdem an dieser Situation geändert?
Moin "Blecky",
ich glaube das Problem von von "moeddeken" erkannt zu haben. Das eigentliche Problem sind die 50 km/h!
Führerscheinklasse "M" ist wie folgt angegeben:
"(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, Mindestalter: 16 Jahre"
Quelle: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
Hallo "moedekken",
falls du nicht im Besitz einer alten FS-Klasse 3 bist und eine alte "Schwalbe", oder einen alten Roller "Honda Lead" besitzt, dann würde ich deine Frage zumindest verstehen. Diese beiden 50 ccm Gefährte gibt es mit den Geschwindigkeitszulassungen bis 50 km/h nach Angaben der Betriebserlaubnis des Herstellers.
Da nach den neueren Bestimmungen aber die "Schallgrenze" bei 45 km/h liegt (ehemals FS-Klasse 5), macht die Frage tatsächlich Sinn. Zwei Bekannte von mir fahren diese Fahrzeuge, allerdings sind beide im Besitz der alten FS-Klasse 3 und dürfen die "Mopeds" deshalb fahren.
Etwas mehr Hintergrund würde bei deiner Frage nicht schaden ...
m.f.g.
Raucher
Moin "bestatter"
FS-Klasse 4, das waren noch Zeiten ... ich hatte eine Hercules K 50 RL ! Dann habe ich eine Honda MT 8 gewonnen und musste zum fahren die Klasse 1B machen ...
ist aber auch nicht "nur" 80 km/h gefahren
Tja, lange ist es her ...
@ Raucher:
Ich denke das die 50 Km/h bei der Führerscheinfrage kein Problem sind.
Zwar gilt der "M"-Schein in der Tat eigentlich nur bis 45 Km/h, aber da gibt es auch Ausnahmen.
Für moeddeken interessant wäre diese Ausnahme:
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
Da sein Roller ja von 94 ist passt das ja genau rein.
Ich kapiere nur nicht was er mit der "Zulassung in die Betriebserlaubnis" meint?
Alles liebe,
Blecky
"So, Leute, was hat sich seitdem an der Situation geändert?"
So einiges!
Schau mal hier:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
Alles liebe,
Blecky
Hallo moeddeken,
die kommt von der Zulassungsstelle in die Betriebserlaubnis
Ob du mit dem Roller 50km/h fahren darfst, hängt von
dem Eintrag in deinem Führerschein ab. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit wurde vom Gesetzgeber im Laufe
der Jahrzehnte mehrfach geändert ...
Ausschlaggebend ist die gesetzl. Regelung zum
Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins -
wenn du bspw. 2008 deine Pappe erworben hast darfst
du nur 45km/h fahren, wenn du 1985 erworben hast
darfst du 50km/hr) fahren und wenn du ein altes Moped
aus den neuen Bundesländern dein Eigen nennst darfst
du laut Einigungsvertrag damit 60km/h fahren.
Wie gesagt, der Führerscheinerwerbszeitpunkt ist
ausschlaggebend, nicht der Eintrag in der BE ...
Mach's Gut
Pèdà
Alles nicht ganz richtig!
Ihr habt die Glocken läuten gehört, wisst aber nicht, wo sie hängen!
Zunächst:
Gelöschter Benutzer:
"Mofa (mit Pedalen) 50ccm, Vmax 25 km/h -> kein Schein - nichts, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, ab 15.
Moped (mit Pedalen) 50ccm, Vmax 40 km/h -> Führerschein 5, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, ab 16.
Mokick, feste Fußrasten, 50cc, Vmax 40 km/h -> Führerschein 5, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, ab 16."
Kleinkraftrad, feste Fußrasten, 50ccm, Vmax unbegrenzt -> Führerschein 4, TÜV, amtl. Kennzeichen, Betriebserlaubnis mit Eintragungen.
So stimmts, das galt bis zum 31.03.1980.
Ab dem 01.04.1980 gab es neue Einteilungen und "Benennungen".
Mofa blieb gleich, Tretkurbeln entfielen irgendwann in der Folgezeit.
Mokick und Moped wurden zu den neuen "Kleinkrafträdern bis 50 km/h - damit ist vielleicht schon ein Teil der Frage des Themenstarters beantwortet. Ab 01.04.1980 wurden die kleinen 50er mit 50 km/h gebaut.
Leichtkraftrad, feste Fußrasten, 80cc, Vmax 80 km/h -> Führerschein 1-b, TÜV, amtl. Kennzeichen, nicht amtl. Zulassung, Betriebserlaubnis mit Eintragungen.
Der Führerschein 1 b berechtigte auch zum Führen der alten Kleinkrafträder über 40 km/h, allerdings nur für solche, die bis zum Stichtag (Übergangsvorschrift (01.01.1982 ???) zugelassen wurden. Genau wie der alte 4er zum Führen von LKR. Daher sind die Angaben von "Raucher" oben nicht zutreffend.
Ab dem 01.04.1980 galten diese 50er über 50 km/h nämlich als Krafträder, da Leichtkrafträder wie folgt definiert waren: Krafträder über 50 bis 80 ccm, ...... Und da diese Kleinkrafträder alten Rechtes eben nicht über 50 ccm hatten, konnten es keine LKR sein, da sie über 50 km/h schnell waren keine KKR50km/h. Blieb als Fahrzeugart Kraftrad. Ist heute noch zulassungsrechtlich so.
Und der 1b berechtigte nur zum Führen von LKR. Der alte 4er vor dem 01.04.1980 berechtigte übrigens auch nicht zum Führen von KKR über 50 km/h, die nach dem Stichtag erstmals in den Verkehr kamen. Gleiches Problem: Kraftradzulassung -FE für "Kleinkrafträder nicht Krafträder" wie beim 1b ("Leichtkrafträder nicht Krafträder").
Und mit dem alten 4er darf man noch heute LKR fahren, inzwischen sogar die bis 125 ccm und 11 kW ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zur Eingangsfrage:
Kleinkrafträder hatten bis zum 31.03.1980 eine gesetzlich vorgeschriebene bbH von 40 km/h,
vom 01.04.80 bis zum 31.12.2001 (inklusive Übergangszeit) eine bbH von 50 km/h
DDR-KKR bis zum 01.01.1992 eine bbH von 60 km/h, danach 50 wie West,
und ab dem 01.01.2002 alle wieder nur eine bbH von 45 km/h.
Somit stimmt die km/h Angabe, falls das Fahrzeug kein EU-Grauimport ist, da die EU-Regelung schon vor 2002 45 km/h war. An diese wurde die nationale Regelung dann 2002 angepasst. War das Fahrzeug ein EU-Grauimport, besaß also keine deutsche Betriebserlaubnis, hätte eine BE mit 45 km/h ausgestellt werden müssen, besaß der Roller zuvor eine deutsche BE, passen die 50 km/h.
Und alle Versionen des KKR 40 km/h bis 1980, 50 km/h bis 2002, 60 km/h DDR bis Ende 1991 und eben die neuen bis 45 km/h kannst du mit der neuen Klasse AM, den alten Klassen M, auch S, 4 (vom 01.04.1980 bis 01.01.1989), 5 vor dem 01.04.1980, DDR-Moped fahren. Siehe § 76 FeV!