Zulassung
Hallo,,wieviel autos kann ich auf mich zulassen als erstwagen?Weisst das jemand?weil sonst wäre die Zweitwagen versicherung nicht da.Mit erstwagen steht mann eh günstiger da.Danke im voraus.
NEIN,
die Gültigkeit der HU-Plakette wird bei Ummeldung vom bisherigen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil1 übernommen bzw. bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen der Abmeldebescheinigung entnommen und in die neuen Papiere eingetragen.
Damit hat Lo zwar prinzipiell recht, nur leider habe ich auhc schon erlebt das sich meine Zulassungsstelle hier quer stellt. Echt ne Frechheit aber scheinbar sind diese hier sehr frei in der Auslegung der Richtlinien...
Sollte aber ne Ausnahme gewesen sein, hoffentlich...
Wenn Du meinst, mit "Erstwagen" stünde man günstiger da, brauchst Du nur jedes Fahrzeug, das Du auf Deinen Namen zulässt, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zu versichern.
Ich KANN Dir aber auch meine Kontonummer geben; dann darfst Du mir eine großzügige Spende darauf überweisen, da Du offenbar nicht weißt, was Du mit Deinem Geld anstellen sollst fg
Lo will damit andeuten das Du deinen Schadenfreiheitsrabatt nur einmal nutzen kannst und die Zweitwagenregelung ein Entgegenkommen der Versicherung ist...
Beste Grüße!
[Zitat Themenstarter]
Hallo,das Heißt,Ich kann nur ein Auto als erstwagen und der andere oder die anderen als zweitwagen auf mich Versichern.ODER?Schöne Grüsse!
[/Zitat]
// Der Übersichtlichkeit wegen aus externem Thread hier her kopiert //
Lo
::Moderator::
Hy,brauche ich zum zullassung den tüv bericht vom fahrzeug obwohl er noch tüv hat,laut fahrzeugschein? Dankeschön