Zulassung / KFZ-Halter
Ich habe gesucht - aber zu einer solchen Frage nichts gefunden:
Ich möchte mein Auto bei meinem Onkel als Zweitwagen versichern. Mein Onkel wohnt in Köln, ich wohne in Berlin. Meine Frage ist nun, ob ich den Wagen überhaupt in Köln auf meinen Onkel zulassen kann.
Muss ich den Wagen auf meinen Onkel überschreiben, ist er dann ofiziell in den KFZ-Papieren eingetragen, oder reicht es, wenn ich z.B. einen Leihvertrag für ihn schreibe?
Dass es evtl. Probleme in Berlin gibt - wenn mich jmd. anschwärzt ist mir klar - aber ich bin öfter mit dem Auto meines Onkels gefahren, war bei ihm eingetragen und sehe es nicht ein SF240% zu zahlen.
edit: Oder gibt es eine Möglichkeit den Wagen auf mich zuzlassen und trotzdem über meinen Onkel zu versichern?
Vielen Dank!
Servus ich bin auch Neueinsteiger und ich hab nicht 240%:).
schmeiß mir mal deine rand daten rüber auch gern über PN wenn du willst und ich helfe dir dabei.
mfg
-Wie lange Führerschein
-Wie Alt
usw
Wenn du den Wagen auf deinen Onkel zuläßt ist er Versicherungsnehmer und du Fahrzeughalter. Das ist ohne Probleme möglich nur brauchst du eine Vollmacht von ihm wenn er beim anmelden nicht dabei ist. Die Post der Versicherung wird dann allerdings zu ihm geschickt aber das sollte ja auch kein Problem sein.
Servus
Und wenn er einen Unfall hat geht der Onkel hoch und der nachteil ist auch er sinkt auch nicht mit seinen eigenen prozenten.
Das war je blitzschnell
@vwfreak: weniger als 500€ TK + Haft? Bei 23 Jahren?
@cruisermac: Muss mein Onkel nicht Versicherungsnehmer und Halter zugleich sein, damit ich seine SF% bekomme? Es wird doch meiner Meinung nach das Auto versichert.
Danke!
p.s.: Noch etwas: Mein Onkel muss mein Auto nicht bei der gleichen Versicherung versichernwie seins, oder? Sprich - wenn er einen neuen Vertrag abschließt, ändert sich dann etwas an seinem Alten. Oder wenn ich einen Unfall verursache, wirkt das auf seinen SF%.
Gut das ist in dem fall sehr gut für dich wenn du deinen Führerschein mit 18 gemacht haben solltest.
Denn dann kannst du über de Führerscheinregelung gehen und das heißt für dich SF 1/2= 140%.
Und aus der gefahren gruppe u 22 bißt du auch schon raus
Nachsatz:
Ja es wirkt sich auf seine Prozente aus wenn du einen Unfall hast
Und er muss den 2. wagen bei den gleichen Versicherer versichern wie sein erstes.
und der Nachteil du sinkst nicht mit deinen Prozenten.
Also bei mir war mein Bruder Versicherungsnehmer und ich Fahrzeughalter. Damit geht der Versicherungsbeitrag von seinem Konto (habe es ihm dann monatlich wieder gegeben) und die strafen (falsch parken, geblitzt werden) an meine Adresse. Klar steigt dein Onkel dann in den Prozenten. Wenn du aber keinen Unfall hast kannst du die Versicherung irgendwann übernehmen. Steigst dann aber allerdings wieder 10%. Also wenn du sie bei 60% übernimmst bist du dann auf 70%
Dein Fahrzeug kannst Du ruhig in Berlin auf Deinen Namen als Fahrzeughalter anmelden; kriegt dann natürlich ein Berliner Kennzeichen - und Du bist auch als Halter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen .. weswegen sollte Dich da jemand anschwärzen ???
Versicherungsnehmer (VN) kann dann Dein Onkel in Köln sein, auf dessen Namen das Fahrzeug als Zweitwagen mit einem Anfangs-SF-Satz von 85% versichert wird.
Der Versicherer MUSS dabei nicht derselbe sein wie der seines eigenen Fahrzeugs; ich würde es aber trotzdem tun, wenn die Beitragsprämie akzeptabel ist. Viele Versicherer geben bessere Konditionen, wenn mehrere Fahrzeuge auf einen Versicherungsnehmer versichert sind.
Ergo:
Etwaige "Knöllchen" kommen an DEINE Adresse.
Im Schadenfall geht NUR der SF-Rabatt des Versicherungsvertrages Deines Fahrzeugs (teilweise) flöten, FALLS nichts anderweitig vereinbart ist.
VORSICHT: Einige Versicherer ködern mit super günstigen Angeboten; stufen aber dann ALLE bei Ihnen versicherten Fahrzeuge des VN im Schadenfall höher.
Wenn allerdings unterschiedliche Versicherer im Spiel sind, haste dieses Problem NIE.
Tcha das muß ja der Onkel wissen.