Felgenschloss führt zu Versicherungsverfall?
ich möchte chromfelgen für den sommer zulegen, die kosten über 2000euro. hab überlegt felgenschlösser zu kaufen, aber gelesen, dass die versicherung nichts übernimmt beim diebstahl von rädern, wenn felgenschlösser da waren. habt ihr auch sowas gehört?
Was wenn Felgenschlösser verbaut sind wird bei Diebstahl nicht gezahlt!????
Was wär das denn fürn Käse!
Und wenn keine dran sind zahlt sie!?
Oder reden wir aneinander vorbei!?
Soweit ich weiß musst du solch exisite Anbauteile deiner Versicherung melden und mitversichern was sicher auch etwas Aufpreis kostet!
Wenn du ein Paar vernünfte Felgensoicherungen kaufst würde ich mir eh um nen Diebstahl kaum Sorgen machen!
Denn solche Schlösser zu öffnenn ist nen riesen Aufwand und mit ner Beschädigung der Felge ist dabei stets zu rechnen!
... was für ein quatsch, hab sowas noch nie gehört. meiner hat auch felgenschlösser ab werk verbaut und meine versicherung interessiert sich die bohne dafür.
wenn die reifen oder felgen bei teilkasko durch vandalismus beschädigt werden, dann bekommst du nix. nur bei vollkasko bekommt man die felgen/reifen ersetzt ( hab schon 2x mal sowas gehabt ). kann vielleicht eine andere versicherung die sache anders handhaben, meine regelt das wie ich oben beschrieben habe.
martin
Bei Zubehör muss man grundsätzlich aufpassen, ob und wie die Teile in der Teilkasko (Diebstahl) mit versichert sind oder nicht. Auch ist zu beachten, wo die Grenzen der Versicherung sind - für einzelne Zubehörteile und für das Zubehör insgesamt.
Es kann schon sein, dass gar nicht mal so teure Felgen nicht automatisch mit in der Teilkasko bei sind. Sollte man daher bei der Versicherung melden und dann kann es zu Auflagen kommen, also eventuell eine etwas höhere Prämie oder auch die Möglichkeit keine höhere Prämie, dafür aber Felgenschlösser nach bestimmter Anforderung.
Dass ein Versicherung nicht zahlt, WEIL Schlösser vorhanden waren, ist Quark.
Es kann jedoch sein, dass sie TROTZ vorhandener Schlösser nicht zahlt, weil irgendwelche besonderen Felgen nicht mit versichert waren (nicht gemeldet, über der versicherten Summe, ...), und es kann sein, dass die Versicherung nicht zahlt, weil Schlösser nicht vorhanden waren.