Von einem Fahrverbot kann man schon sehr wahrscheinlich ausgehen. Die 130 km/h werden vermutlich Tachowert sein, da geht dann noch der Tachofehler weg, eventuell auch noch die Messtoleranz zu Gunsten, aber unter die +41 km/h als Fahrverbotsgrenze (außerhalb geschlossener Ortschaften) wird man wohl eher nicht rutschen.
Eventuell kann es sogar zu einer Verdoppelung der Strafe (des Bußgeldes) kommen. Nach vielen OLG-Entscheidungen kann man bei einer Übertretung um mehr als 50 km/h von Vorsatz ausgehen.
Hier sollte man dann entsprechend Widerspruch gegen die Strafhöhe (aber nicht gegen das Vergehen und eine Bestrafung ans sich) einlegen. Sofern man das mit dem LKW-überholen und der "Unerkennbarkeit" der Begrenzung auch objektiv glaubhaft nachweisen kann. Ein Begrenzungsschild am linken Fahrbahnrand sollte nicht vorhanden sein, Ortskenntnisse auch nicht.
Das mit der MPU oder auch einer "Bewährungszeit" ist totaler Quatsch. MPU nur, wenn damit die 18 Punkte durchschlagen werden, und "Bewährung" gibt es überhaupt nicht. Wir sind hier bei Ordnungswidrigkeiten und nicht im Strafrecht.
Mit einer Umwandlung sollte man nicht rechnen, immer mehr höchste Urteile geben klar als Vorgabe aus, dass man gerade weil eine deutliche Abhängigkeit der Fahrerlaubnis mit dem Job existiert, eine besondere Aufmerksamkeit vorausgesetzt werden muss und Vergehen daher nicht geringer bestraft werden dürfen.
Nur so nebenbei - wer ist nicht sonderlich abhängig von seinem Führerschein, das ist doch nun keine Besonderheit, die extra Berücksichtigung finden muss.
Auch Job in Gefahr ist eher lächerlich - das erste Fahrverbot kann innerhalb 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides frei gewählt werden und nach Bundesurlaubsgesetz hat man Anspruch auf 3 Wochen Urlaub im Stück.
Somit bleibt nur eine Woche, die der Arbeitgeber "überbrücken" muss und wenn der ein Schreiben loslässt, dass er wegen einer Woche Ausfall sofort entlassen würde, dann bekommt der mittlerweile auch schon massive Probleme von anderer Seite, die er bisher nicht für möglich gehalten hat.