Fahrverbot
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Dummheit begangen die ich sehr bereu. Ich habe auf einer 4 fahrbahn Landstraße ( 2 Spuren jede Richtung) einen Lkw überholt bevor aus den zwei Spuren eine wurde. Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste der LWk fuhr etwas zu schnell und ich dan noch schneller. Der Lkw versperrte mir die Sicht auf das 70 Km/h Schild (nach späterer Recherche). Und dan machte es auch schon Blitz bevor ich die Geschwindigkeit reduzieren konnte. So ein Mist. Fazit ist statt 70 auf der Landstraße fuhr ich 130 d.h. 60 Km/h zuviel mit der folge Fahrverbot. Ich habe keine Punkte und es ist meine erste Begegnung mit dem Fahrverbot. Ich möchte euch gern fragen kann ich das Fahrverbot auf die privaten Fahrten irgendwie beschrenken so das ich noch zur Arbeit hin und zurück fahren kann? Oder kann ich das ins Geld umwandlen lassen. Oder gibt es noch andere Wege. Bitte hilft mir bin verzweiflet wegen meiner Arbeitstelle die weit weg liegt. Vielen Dank im vorraus....
Da brauchts wohl einen guten An-
walt und einen wohlwollenden
Richter. Hast Du denn schon einen
Anhörungsbogen bekommen? Sonst
könnte es ja auch sein, daß die
da den LKW geblitzt haben. Es sei
denn, es war ne feste Blitze,denn
.......
hallo
dass du das bereust hilft dir nicht wirklich weiter. es kann jedem passieren, aber mit so einem überschuss ( 60 km/h über die zulässige geschwindigkeit ) würde ich schon fast absicht unterstellen. da gibts auch so ein ding namens tacho, den man immer im auge behalten muss.
den fahrverbot wirst du in geldstrafe nicht umwandeln können, die zeiten sind längst vorbei. da wirst du dein urlaub für deine dummheit opfern müssen leider
martin
Danke für eure schnelle Antworten. Dann muss ich in den saueren Apfel verdient reinbeissen.
gut, die zeiten sind vorbei aber du kannst trotzdem deinen rechtsanwalt fragen. vielleicht findet er eine " mildere " lösung für dich.
Wenn man Dir unterstellt das Du die Strecke öfter fährst, kommst Du um ein Fahrverbot nicht rum. Denn dann heißt´s, "Sie kennen diese Strecke, daher sollten Sie auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen kennen".
Da ist es unerheblich ob ein LKW die Sicht auf´s 70er Schild versperrt hat.
ein Fahrverbot wird wohl in jedem Fall ausgesprochen werden. Unter Umständen wird eine MPU angeordnet (um die zu bestehen, sollte man einen entsprechenden Kurs machen). Gegen dieses kann man Einspruch einlegen und seine persönliche Lebenssituation anführen. Sobald ein Job in Gefahr ist werden solche Fahrverbote meistens umgewandelt, allerdings auf Bewährung, und in diesem extremen Fall : sollte innerhalb von 2 Jahren nach Urteilsverkündung auch nur die geringste Verkehrsübertretung aktenkundig werden, ist der Deckel für immer weg. Wichtig ist beim Umgang mit den Behörden: sachlich bleiben! keine Übertreibungen, die man später nicht beweisen kann. Und Ehrlichkeit. Die auf dem Amt sind Menschen, die auch mitbekommen, wenn man anfängt sie anzulügen.
Warte doch erst mal den Bescheid/ die Anhörung ab. Dann kannst ja immer noch zum Anwalt und dich beraten lassen. Vielleicht ist auch nur der LKW geblitzt worden? Vielleicht hat der LKW dich nur verdeckt? Im Augenblick kannst nur abwarten. Was auf dich zukommen könnte kannst du dir ja mal hier anschauen
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/
Ansonsten gilt: Cool bleiben und als Raser dein Urteil hinnehmen und dafür vor allem gerade stehen. Zukünftig ordentlich fahren !
Gruß
BigM
Von einem Fahrverbot kann man schon sehr wahrscheinlich ausgehen. Die 130 km/h werden vermutlich Tachowert sein, da geht dann noch der Tachofehler weg, eventuell auch noch die Messtoleranz zu Gunsten, aber unter die +41 km/h als Fahrverbotsgrenze (außerhalb geschlossener Ortschaften) wird man wohl eher nicht rutschen.
Eventuell kann es sogar zu einer Verdoppelung der Strafe (des Bußgeldes) kommen. Nach vielen OLG-Entscheidungen kann man bei einer Übertretung um mehr als 50 km/h von Vorsatz ausgehen.
Hier sollte man dann entsprechend Widerspruch gegen die Strafhöhe (aber nicht gegen das Vergehen und eine Bestrafung ans sich) einlegen. Sofern man das mit dem LKW-überholen und der "Unerkennbarkeit" der Begrenzung auch objektiv glaubhaft nachweisen kann. Ein Begrenzungsschild am linken Fahrbahnrand sollte nicht vorhanden sein, Ortskenntnisse auch nicht.
Das mit der MPU oder auch einer "Bewährungszeit" ist totaler Quatsch. MPU nur, wenn damit die 18 Punkte durchschlagen werden, und "Bewährung" gibt es überhaupt nicht. Wir sind hier bei Ordnungswidrigkeiten und nicht im Strafrecht.
Mit einer Umwandlung sollte man nicht rechnen, immer mehr höchste Urteile geben klar als Vorgabe aus, dass man gerade weil eine deutliche Abhängigkeit der Fahrerlaubnis mit dem Job existiert, eine besondere Aufmerksamkeit vorausgesetzt werden muss und Vergehen daher nicht geringer bestraft werden dürfen.
Nur so nebenbei - wer ist nicht sonderlich abhängig von seinem Führerschein, das ist doch nun keine Besonderheit, die extra Berücksichtigung finden muss.
Auch Job in Gefahr ist eher lächerlich - das erste Fahrverbot kann innerhalb 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides frei gewählt werden und nach Bundesurlaubsgesetz hat man Anspruch auf 3 Wochen Urlaub im Stück.
Somit bleibt nur eine Woche, die der Arbeitgeber "überbrücken" muss und wenn der ein Schreiben loslässt, dass er wegen einer Woche Ausfall sofort entlassen würde, dann bekommt der mittlerweile auch schon massive Probleme von anderer Seite, die er bisher nicht für möglich gehalten hat.