Das geht nicht.
"Mofa" ist etwas mehr als nur 25 km/h, sondern auch noch ein einsitziges, einspuriges Fahrzeug mit nicht mehr als 50 ccm.
Da passt ein Fiat Panda nicht so ganz rein.
Früher gab es mal für derartige Fahrzeuge eine Sonderausnahme im Rahmen eines "Krankenfahrstuhls", den entsprechend Behinderte über eine Sonderausnahme der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsamt (heißt heute wohl anders) bekommen haben.
Fahrzeuge, die eine derartige, früher mal erteilte Zulassung bekommen haben, haben einen Bestandschutz, wenn sie weiterhin durch einen derartigen Personenkreis benutzt werden.
Nichtbehinderte dürfen derartige Fahrzeuge, selbst bei bestehendem Bestandsschutz, nicht fahren. Es kommen dann auch verschiedene Vergehen bis Straftaten in Betracht: Verstoß gegen das Zulassungsrecht, gegen das Pflichtversicherungsgesetz, bis hin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da hier das Fahrzeug zwischenzeitlich "normal" zugelassen war, ist ohnehin auch der Bestandsschutz für "Mofa" nicht mehr vorhanden. Bestand, also letzter oder derzeitiger Zustand ist eine "normale" Zulassung.
Selbst wenn der geforderte Personenkreis richtig wäre und auch eine Sondergenehmigung vorliegen würde, könnte dieses Fahrzeug nicht auf "Mofa" zugelassen werden.
Sollte das hier auf einer Idee basieren, die in Zusammenhang mit einem Fahrerlaubnisentzug steht oder mit einem Minderjährigen, der die Mofa-Fahrberechtigung hat, geht das ohnehin nicht, ging "früher" auch noch nie - auch wenn derartige Ideen im Internet kursieren oder derartige Fahrzeuge mit dieser Argumentation verkauft werden.