Frage doch Deinen Anwalt, wie der das Risiko einschätzt. Wie soll man das von hier aus bewerten können.
Ein Fehlverhalten in der Werkstatt, was jetzt die Abwicklung angeht, sehe ich nicht. Die hat den Vorfall ihrer Haftpflicht-Versicherung gemeldet und die hat einen Gutachter geschickt und das Gutachten liegt doch auch schon vor, zumindest hast Du (das dabei Unwichtigste) zitiert.
Was ist in dem Gutachten als Schadensursache aufgeführt?
Wenn dort nicht die Werkstatt genannt ist, was macht Dich so sicher, dass die Werkstatt es doch, entgegen dem Gutachten, zu verantworten hat - weil es ansonsten Dein Geld kostet ist kein objektiv nachvollziehbarer Beweis.
Was sagt der Anwalt zu Deinen Fragen und warum glaubst Du ihm nicht, dass Du hier und vielleicht auch anderswo bei Leuten nachfragst, die von dem gesamten Vorgang praktisch nichts wissen und nur raten können?
Und Dich dann auch noch durch falsche Vorstellung über Gesetze und Ansprüche komplett auf den Holzweg schicken und Dinge in Betracht ziehen lassen, die überhaupt nicht in Frage kommen.