Es gab weder früher noch heute eine "amtliche" oder "geschützte" Definition für die Begriffe Oldtimer, Youngtimer, Klassiker, ...
Je nach bevorzugter Quelle geht der "Oldtimer" schon bei 20 Jahre los. Allerdings findet sich dieses Oldtimer auch immer in Bezug zu einer "moralischen" Komponente, einem entsprechend gepflegtem Fahrzeug in möglichst hoher Originalität.
Wegen diesem komplett undefinierten, verbalem Geschwubbel gibt es für eine begünstige Zulassung eines alten Fahrzeugs klare Definitionen, den Begriff "Historisch" und das Kennzeichen mit dem Zusatz "H" und nicht "O" wie Oldtimer.
Das H-Kennzeichen wurde 1997 eingeführt, dafür gilt dann ein Alter von 30 Jahren und ein paar weitere Anforderungen, die im Rahmen einer für das H-Kennzeichen notwendigen Begutachtung bestätigt sein müssen. Umgangssprachlich wird dieses Kennzeichen auch als "Oldtimer-Kennzeichen" bezeichnet.
Neben dem H-Kennzeichen gibt es für alte Fahrzeuge auch noch die Zulassung über das "rote Kennzeichen", was mit "07" als Zahlenkombination beginnt.
Bis Anfang 2007 gab es dieses "07"-Kennzeichen auch schon für Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren und deutlich vereinfachte Anforderungen an das Fahrzeug. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurden diese Fahrzeuge in Deutschland auch als "Youngtimer" bezeichnet.
Weil mit dem 07 viel Mist gemacht wurde, völlig unzulässige "Tuning"-Umbauten oder auch rollender Schrott aufgrund der Freistellung von der HU ("kein TÜV"), wurden 2007 die Bedingungen zur Erteilung des 07 dem H gleichgestellt.
Somit:
Geht es um die Begriffe Oldtimer, Youngtimer, Klassiker oder was auch immer einem in den Sinn kommt - es kommt auf Deinen Gesprächspartner an. Ist das ein Hardcore-Verfechter, dann kann es schon eine aus dessen Sicht völlig berechtigte Schimpftirade hageln, wenn auch nur eine Schraube jüngeren Baujahrs am Fahrzeug ist.
Geht es um die H- oder 07-Zulassung, dann 30 Jahre und positives Gutachten