Wenn nicht irgendwo noch eine Gebrauchtwagen-Garantie läuft oder das Fahrzeug zu der Reihe mit der zu schwach konstruierten Hinterachsaufhängung gehört, dann eher freie Werkstatt.
Die Vorteile einer Vertragswerkstatt, die den höheren Preis rechtfertigen können, sind hier nicht mehr gegeben.
Erhaltung einer Kulanzmöglichkeit ist üblicherweise ab ~6 Jahren und ~100.000 km Laufleistung nicht mehr vorhanden.
Irgendwelche "stillen Rückrufe", "heimliche Nacharbeiten" oder auch Updates der Software von Steuergeräten ist üblicherweise nach 6 Jahren auch vorbei.