Führerschein – Verstöße, Punkte, Entzug und EU-Führerschein

Häufige Fragen rund um den Führerschein

Der Führerschein ist für viele von uns unverzichtbar, sei es im Privat- oder im Berufsleben. Doch nur zu schnell hat man ein zulässiges Tempolimit übersehen oder ist noch über eine rote Ampel gehuscht. Diese Versehen können schnell böse Folgen nach sich ziehen und das Punktekonto in Flensburg füllen.

Während Fahrverbote vielleicht noch zu verkraften sind, führen acht gesammelte Punkte zum schmerzhaften Führerscheinentzug. Das Bestehen der gefürchteten MPU wird für den Wiedererhalt oft zur Voraussetzung, erschweren das Leben der „Straftäter“ und greifen zudem tief in deren Taschen. Was viele jedoch nicht wissen, man muss nicht zwingend am Steuer Platz nehmen, auch als Beifahrer oder Fußgänger kannst Du Deinen Führerschein verlieren.

Die nachfolgenden Informationen sollen Dir einen Überblick über die häufig gestellten Leserfragen rund um das Thema Führerschein geben:

  1. Wann wird der „Lappen“ entzogen?
  2. Wie bekomme ich meinen Führerschein nach Entzug wieder zurück?
  3. Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen & Folgen drohen?
  4. Betrunken zu Fuß, mit dem Fahrrad oder als Beifahrer unterwegs – Führerschein weg – geht das?
  5. Führerschein-Klassen in Deutschland: Wer darf was fahren?
  6. Was ist ein EU-Führerschein?
  7. Aktueller Bußgeldkatalog 2018: Wie viel Bußgeld & Punkte drohen?

1. Wann wird der „Lappen“ entzogen?

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot wird bei einer Ordnungswidrigkeit erteilt, die Dauer beträgt ein bis drei Monate. Führerscheinentzug bedeutet mindestens sechs Monate Sperre.

Der Fahrerlaubnisentzug kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen:

  • Wiederholter Alkohol- oder Drogenverstoß
  • Unfallflucht
  • Rotlichtverstöße
  • durch ein Fehlverhalten verursachter Unfall
  • Punkteüberschreitung

Was tun bei Führerscheinentzug während der Probezeit?

Vorsicht ist auch Fahranfängern geraten: In der Probezeit droht der Führerscheinentzug bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen.

Zu einem A-Verstoß zählt:

  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Drogen oder Alkohol
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Überholen im Überholverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 20 km/h)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Rotlichtverstoß

Zu einem B-Verstoß zählt:

  • Handy am Steuer
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Parken auf nicht dafür vorgesehenen Straßen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Krankheit: Wann steht sie an?

Bei diesen Krankheiten droht der Führerscheinentzug: ul li mangelndes Sehvermögen li Bewegungsbehinderungen li Herzkrankheiten li Depressionen li Epilepsie li oder z. B. Demenz

Abhängig von der Schwere der Krankheit wird entschieden, ob ein vorläufiges Fahrverbot ausgesprochen oder der Führerschein für eine längere Zeit einbehalten wird.

Die Sperrfrist beim Führerschein - Welchen Zweck erfüllt sie?

Wird der Führerschein für ungültig erklärt, wird eine Sperrfrist verhängt, in der die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Fahrerlaubnissperre ist auf mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre angelegt und hängt von der Schwere des begangenen Delikts ab.

Was ist die isolierte Sperrfrist und kann der Führerschein lebenslänglich entzogen werden?

Wenn der Betroffene gar nicht erst im Besitz einer Fahrerlaubnis war, spricht man von einer isolierten Sperrfrist. Und dann gibt es auch noch lebenslange Sperren, diese werden aber nur selten und in den folgenden Härtefällen ausgesprochen:

  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten - keine Aussicht auf Besserung des Verhaltens
  • das Fahrzeug wird für Straftaten oder als Waffe benutzt
  • Fahren trotz bestehender Führerscheinsperrfristen
  • es handelt sich um einen notorischen Straftäter
  • Fahrer reagiert aggressiv im Straßenverkehr

2. Wie bekomme ich meinen Führerschein nach Entzug wieder zurück?

In der Zeit der Sperrfrist darfst Du keine neue Fahrberechtigung beantragen. Drei Monate vor Fristende kann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen. Wer aus beruflichen Gründen auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen. Diese Anträge werden allerdings nur in Ausnahmefällen gewährt.

Ist die Sperrfrist abgelaufen, bist Du damit allerdings noch nicht wieder im Besitz Deines Führerscheins. Denn es können noch diverse Voraussetzungen auf Dich zukommen, die von Dir zu erfüllen sind. Neben einer eventuellen Nachschulung ist es gerade die MPU, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die eine Wiedererteilung gerne scheitern lässt.

3. Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen & Folgen drohen?

Der Führerschein muss beim Fahren eines Fahrzeuges stets mit sich geführt werden. Doch droht beim Autofahren ohne den Schein nur ein Bußgeld oder mehr? Wer das Dokument nicht vorweisen kann, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und bekommt ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro ausgestellt. Also ist alles halb so wild.

Wer allerdings ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat. Diese wird wie folgt bestraft:

  • Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe
  • Mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen – sollte der vorgeschriebene Führerschein in Verwahrung genommen sein
  • Zusätzlich kann je nach Straftat auch das Fahrzeug eingezogen werden

Solltest Du als Fahrzeughalter wissentlich eine Person ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen ans Steuer lassen, machst Du Dich ebenfalls nach § 21 StVG strafbar. Auf Privatgrundstücken ist jedoch keine Fahrerlaubnis von Nöten.

4. Betrunken zu Fuß, mit dem Fahrrad oder als Beifahrer unterwegs – Führerschein weg – geht das?

Alkohol am Lenker - Was droht Fahrradfahrern?

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, riskiert seinen Führerschein. Alkoholisiert Fahrrad zu fahren, kann nicht nur Punkte, Bußgelder oder eine Anordnung zur MPU nach sich ziehen, selbst ein Führerscheinentzug ist je nach Schwere des Falles möglich. Zwar liegt die Grenze für Radfahrer in Deutschland mit 1,6 Promille deutlich höher, zu unterschätzen ist diese Gefahr jedoch keineswegs.

Betrunken fahren: Beifahrer-Mithaftung bei Unfall?

Was ebenfalls viele nicht wissen, auch als Beifahrer haftest Du. Steigst Du bewusst in das Fahrzeug eines alkoholisierten Fahrers, kann das für Dich unangenehme Konsequenzen bedeuten. So trägst Du bei einem Verkehrsunfall rasch die Mitschuld, der Vorfall kann sogar dazu führen, dass Du selbst Deinen Führerschein verlierst.

Droht alkoholisierten Fußgängern der Führerscheinentzug?

Und tatsächlich bist Du auch als Fußgänger vor einem Führerscheinentzug nicht sicher. Zwar ist diese Maßnahme (noch) eine absolute Ausnahme, doch wer sich zu Fuß stark alkoholisiert oder unter Drogen stehend gesetzeswidrig verhält, dem kann die Fahrtauglichkeit aberkannt werden.

5. Führerschein-Klassen in Deutschland: Wer darf was fahren?

Insgesamt werden in Deutschland 16 Führerscheinklassen aufgeführt, auf der Rückseite Deines EU-Führerscheins kannst Du Dir einen Überblick über Deine erlaubten Klassen verschaffen.

Hier eine Übersicht der einzelnen Führerscheinklassen:

AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1Krafträder mit bis zu 125 cm³ und 11 kW
A2Krafträder bis 35 kW, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
BKraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg
B17Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg / Mindestalter: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96Kraftfahrzeuge und Anhänger, in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg
BEFahrzeuge aus der Klasse B sowie Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg
C1Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1EKombination aus Kraftfahrzeug gemäß C1 und Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger über 3.500 kg.
CKraftfahrzeuge mit über 3.500 kg
CEKombination aus Kraftfahrzeug gemäß C und Anhänger über 750 kg
D1Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können
D1EKombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg
DKraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können
LLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
TBasierend auf Klasse L mit der Erweiterung auf 60 km/h und 40 km/h
Quad-FührerscheinVierrädiges Kraftfahrzeug mit Sitzbank
Quad-FührerscheinEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 25 km/h
PersonenbeförderungsscheinFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Krankentransporter & Co.

Welche Fahrzeuge darf man mit Führerscheinklasse B fahren?

  • von max. 3.500 kg
  • zur Beförderung von höchstens acht Personen
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg
  • Roller, Mokicks, Mopeds, Trikes oder Quads mit max. 45 km/h und 50 ccm
  • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 40 km/h sowie Hänger mit 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit max. 25 km/h sowie Anhänger

Wer Caravans oder Wohnwagen bewegen möchte, kann bei einem Besuch in der Fahrschule seine Führerscheinklasse B mühelos in wenigen Stunden entsprechend aufstocken. Solltest Du übrigens noch im Besitz eines alten Führerscheins (ausgestellt vor 2013) sein, musst Du diesen bis spätestens Januar 2033 umtauschen

6. Was ist ein EU-Führerschein?

Der im praktischen Scheckkartenformat ausgestellte EU-Führerschein wurde 2013 europaweit eingeführt, um die Fahrerlaubnis von ausländischen Fahrern bei Verkehrskontrollen oder beim Mietwagen buchen festzustellen.

Die EU-Führerscheine sind mit einer begrenzten Gültigkeit von 15 Jahren versehen und müssen entsprechend verlängert werden. Ein Besuch bei Deinem örtlichen Amt sowie die Übermittlung eines neuen biometrischen Passbildes reichen jedoch aus und Du erhältst gegen eine Gebühr Deinen erneuerten EU-Führerschein. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Hilft ein EU-Führerschein, die MPU umzugehen?

Da es die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nur bei uns in Deutschland gibt, klingt die Möglichkeit den EU-Führerschein nach dem Führerscheinentzug im Ausland neu zu erwerben natürlich verlockend. Schnell ist der Kauf in Polen, Tschechien oder Ungarn in Erwägung gezogen. Doch so einfach wie gedacht, ist der Erhalt dann doch nicht.

Anerkennung und Gültigkeit des EU-Führerscheins:

  • Der EU-Führerschein muss im Ausland neu beantragt werden, eine Fahrschule besucht und eine Prüfung abgelegt werden.
  • Es darf in Deutschland keine Führerschein-Sperrfrist vorliegen.
  • Du benötigst im jeweiligen Ausstellungsland für min. 185 Tage einen zweiten Wohnsitz.

7. Aktueller Bußgeldkatalog 2018: Wie viel Bußgeld & Punkte drohen?

Mit dem im Jahr 2014 völlig neu aufgestellten Punktesystem sorgten die Herrschaften in Flensburg für ordentlich Furore. Denn allein bei der Umbenennung vom Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister blieb es wahrlich nicht.

Wenn auch zahlreiche Ordnungswidrigkeiten seither nicht mehr zu einem Eintrag in Flensburg führen, so wurden die Bußgelder deutlich erhöht und alle Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, mit Punkten geahndet.

Besonders groß war der Schreck beim Blick auf die maximal erlaubte Punkteanzahl von acht statt wie bis dato 18 Punkten. Wer diese Maximalanzahl erreicht, muss in der Regel mit dem Führerscheinentzug rechnen. Das gesamte Bewertungssystem präsentiert sich neu und so werden je nach Verstoß ein bis drei und nicht wie früher ein bis sieben Punkte vergeben. Wie funktioniert also das Punktesystem in Flensburg?

Die Punktetabelle in Flensburg:

1 — 3 Punkte4 — 5 Punkte6 — 7 Punkte
Hier bekommst Du eine Vormerkung, weitere Maßnahmen bleiben aus.In diesem Schritt folgt eine gebührenpflichtige Ermahnung. Darüber hinaus ist es Dir möglich, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
An dieser Schulung kannst Du alle fünf Jahre teilnehmen. Die Teilnahme am Seminar ist auch an Gesprächssitzungen mit einem Verkehrspsychologen gebunden, bestehend aus einem Verkehrspsychologischen und einem -pädagogischen Teil.
Wer mit sechs bis sieben Punkten abgestraft wird, erhält eine kostenpflichtige Verwarnung und eine Anordnung zum Pflichtseminar. Ein Punkteabbau ist hiermit nicht möglich.
Wer die Teilnahme am Seminar allerdings verweigert, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Acht Punkte: Der Höchststand ist hiermit auf Deinem Punktekonto erreicht und der Führerscheinentzug ist die Folge.

Das Punktesystem unterscheidet folgende Strafen:

  • 1 Punkt: Begehst Du einen Verstoß, der die Verkehrssicherheit gefährdet – Du missachtest beispielsweise die Vorfahrt – und Du erhältst einen Punkt.
    Wer gerne mal zu schnell fährt, riskiert bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 25 km/h einen Punkt.
    Und wer am Steuer die Finger nicht vom Handy lassen kann, fährt sich ebenfalls einen Punkt ein.
  • 1 bis 2 Punkte: Die Missachtung des Überholverbotes wird je nach Situation und Gefährdung mit ein bis zwei Punkten bestraft.
    Gefährlich wird Dir auch die rote Ampel. Gibt es bei Missachtung von vorne herein einen Punkt, wird dieser um einen weiteren Punkt aufgestockt, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot leuchtet oder Du durch das Überfahren eine gefährliche Situation herbeiführst.
  • 2 Punkte: Zwei Punkte gibt es bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und dem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze. Während mit zwei Punkten geahndete Delikte ein Fahrverbot nach sich ziehen, folgt bei Drei-Punkte-Verstößen der Führerscheinentzug.
  • 3 Punkte: Nötigung und fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.

Selbst Jugendliche, die noch gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, sollten mit Bedacht handeln. Bereits mit Erreichen eines Alters von 12 Jahren kann man Punkte in Flensburg erhalten, die einem später durchaus zum Verhängnis werden könnten.

Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Wie lange die Flensburg-Punkte deinem Konto „gutgeschrieben“ bleiben, regeln die Verjährungsfristen. Dafür gab es 2014 ebenfalls einige Änderungen. Hier ein Überblick:

1 Punkt2 Punkte3 Punkte
2,5 Jahre5 Jahre10 Jahre