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Bilder: Radarwarngeräte - Vorsicht (Radar-)Falle
Dänemark: Hohe Geldstrafen.
Deutschland: Verboten aber nicht kontrollierbar.
Finnland: Hohe Geldstrafen.
Frankreich: Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Bei fest installierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden. Navigationssysteme mit POIFunktion sind erlaubt.
Lettland: Geldstrafen.
Litauen: Es droht eine Geldbuße. Das Gerät wird eingezogen.
Luxemburg: Geldbuße oder eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren. Das Gerät wird eingezogen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Niederlande: Geldbuße von 250 Euro. Das Gerät wird eingezogen.
Norwegen: Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.270 Euro) und die Beschlagnahme des Geräts drohen.
Österreich: Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.
Polen: Geldstrafen. Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpackt) darf mitgeführt werden.
Schweden: Geldstrafen ab 2.000 Kronen (ca. 208 Euro) oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten drohen. Das Gerät wird eingezogen.
Schweiz: Hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Umfasst sind auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion).
Serbien: Geldstrafe zwischen 64 Euro und 214 Euro. Ist das Gerät in Betrieb, drohen Geldstrafen zwischen 160 Euro und 321 Euro oder eine Haftstrafe bis zu 30 Tagen.
Slowakei: Geldbuße.
Slowenien: Geldstrafe von 400 €.
Spanien: Geldbuße. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Tschechische Republik: Geldstrafen bis zu 200.000 Kronen (ca. 7.800 Euro).
Türkei: Geldstrafen.
Belgien: Es drohen Geldstrafen oder eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Strafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.