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auto-reporter.net, 2014-04-02

Auch ohne Antenne im Wohnwagen ist Rundfunkgerät zahlungspflichtig

Testbericht

Hat der Eigentümer eines Wohnwagens ein Radio "diebstahlsicher" eingebaut, das aber im Innern des Armaturenbrettes nicht an eine Antenne angeschlossen ist, so hat er dennoch dafür Rundfunkgebühren zu bezahlen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes sah darin ein "zum Empfang bereit gehaltenes" Rundfunkgerät, weil dadurch ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt empfangen werden können. Der bloße Anschluss des Gerätes an eine Antenne sei leicht möglich. Das gelte auch für den Ausbau des Radioapparates. (AZ: 6 K 100/08) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)

Quelle: auto-reporter.net, 2014-04-02
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