12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Autoplenum, 2015-12-27

Darauf müssen sich die Autofahrer 2016 einstellen - Das ändert sich 2016 für die Autofahrer

Testbericht

Wolfgang Gomoll

Auch im neuen Jahr ändert sich wieder einiges für die Autofahrer. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Wer einen Dieselpartikelfilter nachrüsten und dabei die staatliche Förderung von 260 Euro einstreichen will, muss sich beeilen. Nach dem 15. Februar wird dieser Extra-Bonus gestrichen. Nicht alle Fahrzeuge sind förderungsberechtigt: Bei den Pkw gilt der 31. Dezember 2006 (einschließlich) als Stichtag für die Erstzulassung. Bei den leichten Nutzfahrzeugen ist es der 16. Dezember 2009. Das letzte Wort ist da allerdings noch nicht gesprochen: Laut dem "Auto Club Europa", spielt das Bundesumweltamt mit dem Gedanken die Förderung für den Rußpartikelfilter zu verlängern, weil nur ein Teil der vorgesehenen Mittel abgerufen wurde.

2. Schluss mit dem KrawallbrüdernKlappenauspuff-Anlagen dürfen ab dem neuen Jahr nicht lauter sein als Serienauspuffe. Das gilt sowohl für Pkws als auch für Motorräder. Fahrzeuge, die bereits eine solche Abgasanlage verbaut haben, von der Regelung ausgenommen.

3. Schneller zum IdiotentestBayern wendet ab dem neuen Jahr die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) deutlich rigoroser an, als bisher. Jetzt müssen Autofahrer, die aufgrund des Fahrens im alkoholisierten Zustand den Führerschein abgeben mussten, damit rechnen zu einer Untersuchung vorgeladen zu werden, die ihre Fahrtüchtigkeit überprüft. Bislang galt die 1,6-Promille-Grenze. Damit schließt sich der Freistaat den strengeren Richtlinien an, die bereits in Baden Württemberg und Berlin, angewendet werden.

4. Neue Maut in BelgienAb dem 1. April 2016 müssen Fahrer von Lkws, die ein Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten in Belgien eine Maut bezahlen. 5. Neue UmweltzonenAachen installiert ab dem 1. Februar 2016 eine neue Umweltzone. Ab diesem Datum dürfen nur noch Fahrzeuge, die eine grüne Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung haben, in dem gekennzeichneten Bereich fahren. Darmstadt hat bereits ab dem 1. November 2015 eine solche Umweltzone.

6. Testlauf für Sektions-KontrolleRauf auf\\\'s Gas und vor der Schilderbrücke wieder abbremsen, um das Tempolimit einzuhalten, könnte bald nicht mehr das Bußgeld verhindern. Niedersachsen testet die sogenannte Sektions-Kontrolle auf der B 6 zwischen Laatzen und Gleidingen. Bei dieser Abschnittskontrolle wird die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen, nicht, wie bei herkömmlichen Blitzern nur an einem Punkt.

7. Steuerbonus für E-Mobile wird reduziertAb dem 1. Januar 2016 wird die KFZ-Steuerbefreiung für E-Mobile auf fünf Jahre reduziert. Nach diesem Zeitraum beträgt die KFZ-Steuer für diese E-Mobile dann noch 50 Prozent. Allerdings kann der Steuer-Bonus bei einem Verkauf des Fahrzeugs an den neuen Besitzer weitergegeben werden. Bisher galt diese vollkommene Vergünstigung für zehn Jahre.

8. Euro 4 für MotorräderAuch die Motorräder werden sauberer. Heiße Öfen mit Hubraum über 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, die ab dem ersten Januar eine Typengenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen und ein ABS haben. Ab 2017 müssen alle neuen Motorräder dieses Brems-System haben. 9. Neue Regional- und Typklassen bei der VersicherungDie meisten Autofahrer können sich entspannt zurücklehnen. Bei rund 70 Prozent ändert sich die Typenklassen-Einstufung nicht. Bei den verbleibenden 30 Prozent werden etwa 14 Prozent laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) niedriger eingestuft und 16 Prozent höher. Bei den Regionalklassen darf sich jeder Fünfte über eine bessere Einstufung freuen, etwa 15 Prozent werden heraufgestuft. Wer eine Kasko-Versicherung hat, sollte genau hinschauen. Bei derartig versicherten Fahrzeugen werden circa 5,3 Millionen Halter, die eine Teilkasko haben, weniger bezahlen. Bei Vollkasko sind es sogar 8,6 Millionen. Dagegen nehmen sich die Erhöhungen bei 300.000 (Teilkasko) beziehungsweise 800.000 bei Vollkasko fast schon bescheiden aus.

10. Das ist in Planung: Ein Carsharing-Gesetz, das genau definiert, was Carsharing ist und was nicht, könnte noch 2016 kommen. Vermutlich werden dann diesen Fahrzeugen ähnliche Privilegien, wie Elektromobilen eingeräumt. Dazu gehören der Wegfall von Paktgebühren und reservierte Stellflächen. Angedacht ist auch eine Änderung der Zulassungsverordnung: Jetzt soll man mit roten Kennzeichen zur Tankstelle oder in die Waschanlage fahren dürfen. Das ist bislang nicht erlaubt.

Quelle: Autoplenum, 2015-12-27
Geteste Modelle
Für diesen Testbericht sind keine passenden Modelle vorhanden.