Das ändert sich für die Autofahrer 2014 - Punktlandung
Testbericht
Die wesentliche Neuerung 2014 ist die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Punktevergabe bei Verkehrsverstößen. Daneben gibt es aber eine Reihe weiterer einschneidender Änderungen - einschneidend fürs Portemonnaie.
Zum 1. Januar wollen die Verwaltungen mit der EU-weiten Halterfeststellung endlich ernst machen. Strafzettel aus dem Ausland können dann schneller zugestellt werden. Die Regelung gilt zwar bereits seit 2010, ist aber von den Behörden mit unterschiedlicher Effektivität umgesetzt worden. Jetzt will der Amtsschimmel einen neuen Anlauf nehmen. Passend dazu wurde zum Jahreswechsel die Pflicht zum Tagfahrlicht in der Schweiz eingeführt. Mit zum Teil erheblichen Bußgeldern bei Verstößen gegen die Lichtpflicht muss man nach wie vor in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Bosnien und Herzegowina rechnen. Ein bedeutender Kostenfaktor bleiben die Mautgebühren. Österreich hat die Preise gerade um 2,8 Prozent erhöht.
Der größte Kostentreiber ist aber nach wie vor der Gesetzgeber in Berlin.Besitzer von Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 neu in den Verkehr gebracht wurden, müssen mit höheren KFZ-Steuern rechnen. Der hubraumbezogene Steueranteil bleibt zwar gleich, aber der der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Steuer wird ab dem 1.1.2014 von 110 auf 95 g/km gesenkt. Zusätzlich läuft die bis zum 31. Dezember 2013 befristete Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm 6 erfüllen, von maximal 150 Euro aus.
Geringfügige Erleichterungen bereitet der Gesetzgeber den Pendlern. Wer zwischen seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz pendelt, kann zwar wie bisher nur die einfache Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Wer aber von seinem Arbeitsort weitere Einsatzorte anfährt, kann endlich die vollständige Strecke mit Hin- und Rückfahrt abrechnen. Vornehmlich Handwerker, und Außendienstler werden in den Genuss dieser Regelung kommen. Vereinfacht werden auch die Vorschriften hinsichtlich der Verpflegungspauschalen.
Im Mai ist es dann soweit: Das Verfahren der Punktevergabe für Verkehrsverstöße wird grundlegend reformiert. Anstelle der bisherigen von 1 bis 7 Punkten gibt es dann je nach Schwere des Vergehens nur noch einen bis drei Punkte. Ab 8 Punkten gilt dann ein Fahrverbot - statt wie bisher ab 18 Punkten. Die Autofahrer werden in Zukunft vorsorglich schriftlich gewarnt, sobald das Punktekonto die Vierpunkte- oder Sechspunkteschwelle erreicht hat. Nicht mehr mit Punkten geahndet werden künftig die Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind.
Diese Punkte werden zum Stichtag 1.Mai auf den Konten in Flensburg gelöscht. Alle andern Punkte werden nach dem neuen Schema neu berechnet. Welche Wohltaten mit der neuen Regelung verbunden, wird sich erst im Einzelfall zeigen. Für die Verwaltungen gilt aber "cash is king". Die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten werden drastisch erhöht. Zusätzlich werden die bereits vorhandenen Umweltzonen in weiter ausgeweitet und Verstöße gegen die Einfahrverbote strenger geahndet.
Weniger dramatisch sind die weitern Neuerungen des Jahres 2014. Ab 1. Juli tritt die Warnwestenpflicht auch in Deutschland in Kraft. In jedem Fahrzeug muss dann mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Im Oktober 2014 tritt die neue Abgasnorm Euro 6 in Kraft. Zunächst müssen dann nur neue Pkw-Typen den verschärften Normen entsprechen, ab 2015 gelten die Grenzwerte für alle Neuwagen. Ab November müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Luftdruckkontrollsystem an den Rädern ausgestattet sein. Ein offener Punkt ist die umstrittene Pkw-Maut. Kommt sie, hat das auch Auswirkungen auf die KFZ-Steuern. Schließlich sollen inländische KFZ-Halter steuerliche Kompensationen erhalten.





























