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auto-reporter.net, 2014-04-02

Einem Wohnwagen fehlt die „Wohnraumeigenschaft“

Testbericht

Wer einen Wohnwagen zu seinem (hier: wechselnden) "Wohnsitz" erklärt hat, der kann trotz geringen Einkommens kein Wohngeld beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Ein Wohnwagen sei "von seiner ursprünglichen Zweckbestimmung her" nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht, so dass ihm die für die Zahlung von Wohngeld erforderliche "Wohnraumeigenschaft" fehle. Ein Wohnwagen könne zwar ortsfest installiert werden. Werde ein solcher Wagen jedoch - wie bei der Klägerin - an wechselnden Standorten aufgestellt, so gebe es kein Pardon. (AZ: 2 K 1082/10) (dpp-AutoReporter)

Quelle: auto-reporter.net, 2014-04-02
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