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auto-reporter.net, 2014-01-22

Gebrauchtwagenkauf: Ein Händler braucht nicht ohne Anlass Nachforschungen anzustellen

Testbericht

Auch Gebrauchtwagenhändler sind berechtigt, ein Fahrzeug mit dem Bemerken "unfallfrei laut Vorbesitzer" an die Frau oder den Mann zu bringen. Er ist nur dann verpflichtet, die Angabe des vorherigen Eigentümers zu prüfen, wenn er per "Sichtprüfung" Zweifel daran haben müsste. Er ist auch nicht verpflichtet, Nachforschungen in der Datenbank des Autoherstellers (hier: Audi) anzustellen, um gegebenenfalls dort auf Ungereimtheiten in den Angaben des Verkäufers zu finden. (Hier hatte die "Sichtprüfung" keine Besonderheiten hinsichtlich der Angaben des Vorbesitzers ergeben.) (BGH, VIII ZR 183/12) (dpp-AutoReporter)

Quelle: auto-reporter.net, 2014-01-22
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