Ratgeber: Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen - Im Winter ohne Zulassung
Testbericht
SP-X/Köln. Im November beginnt für viele Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Die Geltungsdauer ist an den Monaten zu erkennen, die auf dem Nummernschild eingeprägt sind, beispielsweise 04 – 10, also April bis Oktober. Weil die Kfz-Versicherung außerhalb dieses Zeitraums ruht, darf das Fahrzeug in dieser Zeit nicht auf öffentlichen Straßen oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden, erinnert der TÜV Rheinland. Es drohen ein Bußgeld und eventuell Abschleppkosten. Auch zu einer Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte man sich nicht hinreißen lassen. Insbesondere bei einem Unfall kann das mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen verbunden sein.Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen erlischt in der Zeit zwischen den Zulassungsmonaten die Straßenzulassung. Das hat einige Folgen.
Fazit
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen erlischt in der Zeit zwischen den Zulassungsmonaten die Straßenzulassung. Das hat einige Folgen.Quelle: Autoplenum, 2018-10-19
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