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auto-reporter.net, 2014-01-28

Kein Blaulicht für Privatpersonen!

Testbericht

Wer als Privatperson mit seinem Privatfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht herumfährt, begeht eine strafbare Amtsanmaßung. Dies entschied laut D.A.S. das Oberlandesgericht Celle. Das betreffende Fahrzeug war ein silberner Mercedes mit blauen Streifen an den Seiten gewesen und einem Blaulicht auf dem Armaturenbrett. Dass einzelne Zeugen das Fahrzeug als „Fälschung" erkennen, schützt den Fahrer nicht vor einer Bestrafung. OLG Celle, Az. 32 Ss 110/13 (dpp-AutoReporter)

Quelle: auto-reporter.net, 2014-01-28
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