KFZ-Versicherungen - Kündigung nach Ladenschluss

Testbericht
KFZ-Versicherungen können nicht nur bis zum Stichtag 30. November gekündigt werden. Das geht mit einem Sonderkündigungsrecht oftmals auch später.
Auf seine Versicherungsbedingungen sollte man zumindest einmal im Jahr ein waches Auge habe. Da macht die Autoversicherung keine Ausnahme. Die Konditionen der einzelnen Versicherer sind höchst unterschiedlich und selbst auf den zweiten Blick nahezu unüberschaubar. Hilfe bieten hierbei unabhängige Versicherungsagenturen, Verbraucherberatungen und zahlreiche Vergleichsportale im Internet. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn einige Portale sind nicht wirklich unabhängig und vergleichen nicht immer alle auf dem Markt befindlichen Anbieter. Die Standard-Konditionen der eigenen Versicherung lassen sich zugunsten eines günstigeren Tarifs durch Eigenschaften wie das regelmäßige Parken in einer Garage, das Eigentum von Haus / Wohnung, durch einen eingeschränkten Fahrerkreis oder eine reduzierte Laufleistungen nennenswert beeinflussen. Ein paar hundert Euro Ersparnis pro Jahr sind auf jeden Fall drin und die machen sich nicht nur in Anbetracht der Vorweihnachtszeit gut auf dem eigenen Konto.
Die meisten Autofahrer wissen: wer seine Versicherung zum Jahresende kündigen will, muss dies bis zum 30. November schriftlich tun, denn die meisten Verträge laufen zum 31. Dezember eines Jahres aus. Wer diese Frist verpasst, kann durch ein Sonderkündigungsrechts seinem Versicherer jedoch jederzeit wechseln, wenn dieser seine Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadensfall eingetreten ist. Bitte beachten: Nur kündigen, wenn der Vertrag mit dem neuen Versicherer von beiden Seiten unterschrieben ist. Damit die Kündigung auch sicher ankommt, sollte man den Brief als Einschreiben versenden. Immer öfter lässt sich die Autoversicherung jedoch auch online kündigen.




























