auto-reporter.net, 2014-04-16
Kündigung: Nur nüchtern ans Steuer - auch als "Alkoholiker"

Testbericht
Ein Berufskraftfahrer verliert seinen Arbeitsplatz, wenn er unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit dem Firmen-Lkw baut, wobei eine Person verletzt wird und erheblicher Sachschaden entsteht. Er kann seine Stelle nicht mit dem Argument retten, er sei alkoholkrank, so dass er seine arbeitsvertraglichen Fristen nicht schuldhaft verletzt habe. Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers wiege derart schwer, dass ihm "nicht mit einer Abmahnung hätte begegnet werden" müssen. Der Arbeitgeber müsse dafür sorgen, dass das Alkoholverbot von allen Fahrern beachtet werde. (Hier kam der Mann allerdings wegen eines Formfehlers um eine fristlose Kündigung herum.) (ArG Berlin, 24 Ca 8017/13) Wolgang Büser/ dpp-AutoReporter
Quelle: auto-reporter.net, 2014-04-16
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