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auto-reporter.net, 2013-12-16

Menschliche Gesundheit ist wichtiger als wirtschaftlicher Erfolg

Testbericht

Eine Spedition muss ein Durchfahrtsverbot einhalten, das ihr für eine bestimmte Strecke auferlegt worden ist, um den ausgegebenen Luftreinhalteplan einzuhalten. Der Betreiber der Spedition könne das Verbot nicht im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens "zum Ruhen bringen", wenn der Rechtsstreit eine Vielzahl schwierigster Fragen aufwerfe, so das Verwaltungsgericht Minden. Insbesondere sei zu beachten, dass "das hohe Gut des Erhalts und des Schutzes menschlicher Gesundheit die rein wirtschaftlichen Interessen des Spediteurs überwiegen". Das gelte auch dann, wenn durch die zu fahrenden "Umwege" ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von 700.000 Euro entstünde. (VwG Minden, 2 L 478/13) Wolfgang Büser/ dpp-AutoReporter

Quelle: auto-reporter.net, 2013-12-16
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