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auto-reporter.net, 2013-12-10

Mit oranger Plakette noch 2013 zur Hauptuntersuchung

Testbericht

Zum Jahreswechsel verliert die orangefarbene HU-Plakette ihre Gültigkeit, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Wer an seinem Fahrzeug eine HU-Plakette in Orange entdeckt, sollte noch bis zum Jahresende eine Prüfstelle ansteuern. Im Jahr 2014 sind alle Fahrzeuge mit blauer Plakette an der Reihe. Den Fälligkeitsmonat können Autofahrer an der oben stehenden Zahl auf der Plakette ablesen.

Für die HU braucht der Prüfingenieur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein, bei nachträglichen Änderungen wie Sonderrädern oder Spoilern auch die ABE oder den Nachweis über eine durchgeführte Änderungsabnahme. Die Abgasuntersuchung wird von den DEKRA Sachverständigen bei der HU mit durchgeführt.

Bei Überschreiten des Prüftermins um zwei Monate droht ein Knöllchen von 15 Euro, nach vier Monaten sind es 25 Euro und nach acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Unter www.dekra.de können sich Autofahrer für eine kostenfreie HU-Erinnerung eintragen. DEKRA macht darauf aufmerksam, dass seit Ende November 2013 bei der HU auch die Gültigkeit der Feinstaubplakette überprüft wird. Stimmt die Farbe der Feinstaubplakette nicht mit der Schadstoffeinstufung des Fahrzeuges überein, gilt dies als erheblicher Mangel. Die HU-Plakette kann dann nicht zugeteilt werden. (dpp-AutoReporter)

Quelle: auto-reporter.net, 2013-12-10
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