Ratgeber: Parken in zweiter Reihe - Nur eben schnell – ein Knöllchen kassieren

Testbericht
SP-X/Köln. Die Adventszeit ist mitunter hektisch und die Stadt voll. Jetzt in zweiter Reihe zu halten, ist für viele selbstverständlich. Doch das führt im Zweifelsfall zu noch mehr Stress: Wird man erwischt, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Hat man auch noch die Warnblinkanlage angeschaltet, riskiert man ein zweifaches Bußgeld. Denn der Warnblinker ist ein Gefahrenanzeiger. Er darf laut § 16 Absatz 1 Satz 2 StVO nur benutzt werden, um vor konkreten Gefahren wie Liegenbleiben oder Stau zu warnen. Wer in zweiter Reihe parkt, schaltet den Blinker aber natürlich nur deshalb ein, weil er sich bewusst ist, dass er sich falsch verhält. Das kann als missbräuchliche Benutzung gedeutet werden und kostet dann fünf Euro zusätzliche Strafe. Erlaubt ist Halten für maximal drei Minuten (danach „parkt“ man) in zweiter Reihe nur zum Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen, wenn niemand behindert wird. Für das unberechtigte Halten in zweiter Reihe werden 15 Euro fällig, behindert man andere Auto- oder Radfahrer kostet es 20. Wer länger als drei Minuten stehen bleibt, also parkt, zahlt mindestens 20 Euro.Es muss dringend ein Weihnachtsgeschenk abgeholt werden, aber vor dem Geschäft ist kein Parkplatz frei? In zweiter Reihe halten sollte keine Option sein, erst recht nicht mit Warnblinkanlage.
Es muss dringend ein Weihnachtsgeschenk abgeholt werden, aber vor dem Geschäft ist kein Parkplatz frei? In zweiter Reihe halten sollte keine Option sein, erst recht nicht mit Warnblinkanlage.



























