auto-reporter.net, 2013-12-16
Privathaftpflichtversicherung: Die "Kleine Benzinklausel" hält der Prüfung stand

Testbericht
Die in Privathaftpflicht-Versicherungsverträgen enthaltene "Kleine Benzinklausel" ist "nicht intransparent" und damit wirksam. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. (Die Benzinklausel schließt den Schutz der Privathaftpflichtversicherung für den Fall aus, dass sich ein Schaden unter anderem durch den "Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs - Auto, Motorrad usw. - ereignet hat.) (OLG München, 29 U 430/13) Wolfgang Büser/ dpp-AutoReporter
Quelle: auto-reporter.net, 2013-12-16
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