auto-reporter.net, 2013-12-10
Tempolimit „Mo-Fr“ auch an Feiertagen beachten!

Testbericht
Besonders in der Nähe von Schulen gibt es oft Geschwindigkeitsbegrenzungen mit der Einschränkung „Montag bis Freitag". Wie das OLG Brandenburg jetzt nach Mitteilung der D.A.S. erklärte, müssen Autofahrer dieses Tempolimit auch an Feiertagen beachten, die auf einen Werktag fallen. OLG Brandenburg, Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13) (dpp-AutoReporter)
Quelle: auto-reporter.net, 2013-12-10
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