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Testbericht

Susanne Kilimann, 4. Januar 2010
Zufahrt zur City nur mit Grün? Oder auch mit Gelb und Rot? Was in München, Stuttgart und Frankfurt noch geht, kann in Berlin und Hannover unangenehme Konsequenzen haben. Mit dem Jahreswechsel ist in Deutschland das Umweltzonenchaos ausgebrochen und in den kommenden Monaten wird der unübersichtliche Vorschriften-Dschungel sogar noch dichter.

Wer im Geschichtsunterricht aufgepasst hat, wird sich vielleicht gerade jetzt daran erinnern: Es gab Zeiten, da hatten es reisende Händler in deutschen Landen alle paar Meilen mit einer anderen Währung zu tun, mit anderen Längenmaßen und anderen Gewichten. Hinzu kamen unterschiedlichste Aufenthaltsbestimmungen für jeden Ort, unterschiedliche Gewerbegesetze, unterschiedliche Zunftordnungen und derlei mehr. Menschen, die mobil sein wollten oder mussten, verkomplizierte der bürokratische Flickenteppich jeden Ortswechsel – und ahnungslosen Neuankömmlingen bescherte er wohl oft genug jede Menge Ungemach.

An die schwierige Epoche deutscher Kleinstaaterei erinnert freilich auch das Umweltzonenchaos des Jahres 2010. Statt einer einheitlichen Regelung für alle mit Umweltzonen bestückten Städte – rund 50 sind es mittlerweile immerhin schon – kommen je nach Stadt und Diskussionsstand bei den Verantwortlichen völlig unterschiedliche Vorgehensweisen, Einführungstermine und Ausnahmeregelungen zum Tragen.

In Berlin und in Hannover ist man in punkto Zone am weitesten vorangeschritten. Seit dem 1. Januar haben generell nur noch Fahrzeuge, die eine grüne Plakette tragen, freie Fahrt in der City - wer ohne entsprechende Berechtigung in der Zone erwischt wird, muss 40 Euro Buße zahlen, zudem wird auf dem Flensburger Konto ein Punkt verbucht. Köln gehört zwar auch zu dem Umweltzonen-Vorreitern, trotzdem dürfen dort momentan auch noch Träger gelber oder roter Plaketten durch die Innenstadt fahren. In Frankfurt sieht es wieder anders aus. Dort hat man seit dem 1.1. 2010 lediglich mit einer grünen oder einer gelben Plakette einen gültigen Passierschein für die Zone. In Stuttgart gilt dasselbe – aber erst ab Juli 2010. München seinerseits schließt sich der „Grün und Gelb dürfen rein“ -Regelung im kommenden Oktober an. Hamburgs Bürgerschaft hat zwar auch schon die Absicht geäußert, im Verlauf dieses Jahres eine Umweltzonenregelung auf die Beine zu stellen. Allein vom Timing fehlt noch jede Spur.

Immerhin sind die Vorschriften für die Vergabe der Plaketten bundesweit einheitlich geregelt. Eine Grüne gibt’s für Autos mit Benzinantrieb, wenn sie nach dem 1. Januar 1993 zugelassen wurden und einen geregelten Katalysator haben. PKW mit Dieselmotor müssen die Euro 4 Norm erfüllen und nach dem 1. Januar 2006 zugelassen sein. LKW müssen ebenfalls die Euro 4- Hürde nehmen, frühstes Zulassungsdatum für sie ist der erste Oktober 2006. Wenn der Wagen lediglich die Euro 3-Norm erfüllt und daher eine Plakette in Gelb an die Windschutzscheibe heften muss, kann in vielen Fällen nachgerüstet werden. Für etliche Fahrzeuge bietet der Handel Rußpartikelfilter zum nachträglichen Einbau an. Aber eben nicht für alle.

Großzügige Ausnahmeregelungen haben die Behörden also grundsätzlich mal für die Autos von Polizei und Feuerwehr geschaffen - auch für Ärztefahrzeuge, Reisebusse und den öffentlichen Nahverkehr gilt Sonderrecht. Weil zum Jahreswechsel aber auch so mancher Transporter, der gerade mal knappe fünf Jahre auf dem Buckel hat, in Berlin oder Hannover praktisch wertlos geworden wäre, hat man auch für diese Problemfälle existenzrettende Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht. Die Halter eines Euro 3 Norm- Fahrzeugs können sich die Nichtnachrüstbarkeit des Wagens von einer technischen Prüfstelle bescheinigen lassen. Mit dem entsprechenden Schreiben an Bord ist die City-Durchfahrt dann bis auf weiteres kein Problem.

Ein Berliner Spediteur, der mit einer gelben Plakette für Berlin eine Ausnahmegenehmigung hat, bekommt aber noch lange keine Ausnahmegenehmigung für Hannover – längst vergangene Zeiten lassen grüßen. Dass jede Kommune „aus dem Bauch heraus entscheidet“ und kurzerhand beschließt, was sie für richtig hält, beanstandet unter anderem der Verein „Mobil in Deutschland“. „Warum sollten sich Unternehmer derartige Ungleichbehandlungen gefallen lassen?“ fragen sich die Mobil-Experten und sagen den Komunen eine wahre Prozesslawine voraus. Dass der Umweltzonen- Flickenteppich vor deutschen Gerichten überhaupt Bestand haben könnte, bezweifeln die Mobilitäts-Aktivisten.

Ins gleiche Horn stößt erwartungsgemäß der ADAC und führt eine Studie ins Feld, die belegt, dass Umweltzonen keineswegs dazu geeignet sind, die Luft in den Städten zu verbessern. Der PKW-Verkehr trage ohnehin nur fünf Prozent zur Feinstaubbelastung bei, heißt es darin. Die verschärften Einfahrtregeln für die Innenstädte würden nur einen gigantischen Verwaltungsaufwand und immense Kosten verursachen, so die Meinung des Automobilclubs.

Als Umwelt-Ignoranten wollen die ADACler natürlich auch nicht dastehen. Statt Plakettenlösungen fordern sie die Grüne Welle. Wo der Verkehr durch planvollere Ampelschaltungen besser im Fluss gehalten werde, würden 25 Prozent weniger Feinstaubpartikel erzeugt und 50 Prozent weniger Stickoxide, heißt es in der ADAC-Stellungnahme zum Umweltzonenthema. Um das Ziel einer dauerhaften Luftverbesserung zu erreichen, schlägt der ADAC anstelle von Umweltmaßnahmen effektivere Möglichkeiten vor. So muss beispielsweise der Verkehrsfluss in den Städten verbessert werden. Dank sogenannter Grüner Wellen würden dort, wo sie zum Einsatz kommen, 25 Prozent weniger Feinstaubpartikel erzeugt und 50 Prozent weniger Stickoxide in die Luft geblasen. Auch die Fahrzeughersteller könnten ihren Beitrag leisten, indem sie Fahrzeuge entwickeln, die heute schon die Grenzwerte der Euro-6-Norm erfüllen. Die Technik dafür sei ja bereits vorhanden.

Quelle: Autoplenum, 2010-01-04

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