auto-reporter.net, 2013-12-16
Verbraucherrecht: Einen Audi A4 bekommt man auch im Internet nicht für 7 Euro

Testbericht
Das Oberlandesgericht Hamm hat die ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach Angebote auf der Auktionsplattform eBay sofort zurückgezogen werden können, wenn der Anbieter bemerkt, dass er vergessen hat, einen Mindestpreis zu nennen. Er hat dann das Recht, sein neues Angebot mit der Vorgabe eines solchen Mindestgebotes ins Netz zu stellen. (Hier wollte ein Bieter einen Audi A4 20 TDI für einen von ihm angegebenen Mindestpreis von 7,10 Euro geliefert zu haben, bevor das "Aus" kam - nach dem Motto "angeboten ist angeboten". Der Interessent muss nun wohl tiefer ins Portemonnaie greifen...) (OLG Hamm, 2 U 94/13) (dpp-AutoReporter)
Quelle: auto-reporter.net, 2013-12-16
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