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auto-reporter.net, 2012-11-16

Wortmarke „M“ für „Sportwagen“ schutzfähig

Testbericht

Das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke sei schutzfähig. Zu diesem Urteil kam der 28. Marken-Beschwerdesenat am 14. November 2012. So sei das Zeichen „M“ zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für „Sportwagen“ (Klasse 12) beimisst, und zum anderen sei „M“ auch nicht für die BMW-Konkurrenten freihaltebedürftig. Das Bundespatentgericht weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 eine Klassifizierung („Klasse M“) für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern enthält. Doch allein der Buchstabe „M“ werde vom Fachverkehr nicht zur Beschreibung von Pkws, zu denen ja auch Sportwagen gehörten, verwendet oder benötigt, sondern allein in der Wortkombination „Klasse M“. (Auto-Reporter.NET/br)

Quelle: auto-reporter.net, 2012-11-16
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