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Zu meiner ersten Frage wegen entwertetem Fahrzeugschein

W
woman
January 20, 2009

ist noch der alte Schein und Brief

W
woman
January 20, 2009

der Käufer beabsichtigt allerdings das Auto nach warscheinlich Afrika zu exportieren,bzw. verkaufen, braucht er deshalb vielleicht noch den Schein? Er rief mich nach erfolgtem Verkauf an und sagte ohne den Schein sei das Auto für ihn wertlos, nicht weiterverkaufbar?

A
anon18010486
January 20, 2009

Reden wir hier über den alten KFZ.-Brief/Fahrzeugschein, oder über die neue Zulassungsbescheinigug Teil I und II?

A
anon58550229
January 20, 2009

Du musst ihm lediglich den Fahrzeugbrief und die rote Abmeldebescheinigung mitgeben; der Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle bei Abmeldung einbehalten.

Edit:
Ich wurde eines Besseren belehrt -- guggst Du Kommentar.
Seit Einfhrung der neuen Zulassunsbescheinigungen wird bei der Abmeldung der Fahrzeugschein entwertet mitgegeben.

M
MOAS
January 20, 2009

Nicht mehr seit Einführung der Zulassungsbescheinigungen.
Seitdem werden Brief und Schein entwertet und mitgegeben.

A
anon58550229
January 20, 2009

Uuups ... danke für die Richtigstellung

W
woman
January 20, 2009

Danke für die Auskünfte,habe allerdings vom Amt keinen roten Schein bekommen, die haben gesagt das das alles automatisch weitergeleitet wird an KFZamt und Versicherung, ich denke der Käufer, ist nicht aus deutschen Landen, macht ein bißchen die Welle weil mein Auto hier nicht mehr so gut verkaufbar war. Hat sich das Auto aber vorher angeschaut und Vertrag ( gekauft wie besehen ) unterschrieben.

W
wondrazil
January 20, 2009

hallo woman,

wenn dein käufer das fahrzeug exportiert, dann wurde bis zur einführung der neuen fahzeugbescheinigung teil 1 und 2
der alte fahrzeugschein mit dem alten fahrzeugbrief von der zulassungsbehörde ausgehändigt. hierbei wurde auf dem fahrzeugschein das datum der endgültigen abmeldung vermerkt und auf dem fahrzeugbrief wurde ein stempel angebracht mit folgendem wortlaut: ausfuhrkennzeichen.....
am..... zugeteilt und das untere eck des fahrzeugbriefes wurde abgeschnitten.
seit einführung der fahrzeugzulassungsverordnung werden im rahmen der ausfuhr neue papiere erstellt dein käufer erhält dann die fahrzeugbescheinigung teil 1 und 2 mit den ausfuhrkennzeichen.
der fahrzeugschein ist für ihn deshalb wichtig, weil er bei der zulassung im heimatland schwierigkeiten ohne den schein bekommen kann.
die örtlichen behörden im heimatland des käufers verweigern dann gerne die zulassung.(auto könnte gestohlen sein)
dem ganzen kannst du abhelfen, in dem du bei deiner zulassungsbehörde anfrägst ob sie dir eine bestätigung schreiben können, dass dein fahrzeug ordentlich abgemeldet wurde und der schein, bzw die fahrzeugbescheinigung teil 1 einbehalten wurde.
die behörde ist hierzu nicht verpflichtet, es wurde aber in meinem zulassungsbezirk immer ausgehändigt.