wann darf ich bei LKW die Zusatzscheinwerfer einschalten? (Sonstiges / Quasselecke)
Wann darf ich bei LKW die Zusatzscheinwerfer einschalten?
A
anon70345547
January 28, 2009
A
anon32625740
January 28, 2009
Welche Zusatzscheinwerfer?
A
anon18010486
January 28, 2009
Wenn niemand entgegen kommt und keine Schienenfahrzeuge geblendet werden können. Erste Fahrstunde.
A
anon32625740
January 29, 2009
Nebelscheinwerfer??
M
MatzeW
February 01, 2009
Wenn es sich um Zusatzscheinwerfer auf dem Dach in Fahrtrichtung handelt: dann gilt die gleiche Regelung wie beim Fernlicht - niemand darf geblendet oder gefährdet werden - also nur wenn kein Gegenverkehr kommt.
Wenn es sich um Arbeitsscheinwerfer (z.Bsp. an der Fahrerhausrückwand) handelt: dann nur zum Zwecke für Arbeiten in diesem Bereich (z.Bsp. Umsatteln), wobei hier aber auch kein fließender Verkehr beeinträchtigt werden darf.
Wenn es sich um zusätzliche Rückfahrscheinwerfer handelt: dann eben nur beim Rückwärtsfahren























