die suchfunktion hättte dir das schon beantwortet.
nicht das fahrzeug ist ausschlaggebend für die besteuerung als lkw, sondern die nutzung. das finanzamt entscheidet immer nach der nutzung über die besteuerung.
erfüllst du die voraussetzungen, damit das fahrzeug weiter als lkw anerkannt wird ?
auf den halter angemeldetes gewerbe
ausschließlich rein gewerbliche nutzung (nachweis durch fahrtenbuch) KEINE PRIVATE NUTZUNG.
änderung der bauart von pkw auf lkw