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Bordsteinkante und Rechtslage

A
anon19001131
February 11, 2009

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich parkte eigentlich mit der Front im erhöhtem Bordstein und dem Heck ca. 1m im abgesenktem. Dahinter war noch 1m hinter meinem Heck eine Einfahrt die ich so gar nicht blockieren konnte. Dazu kommt der abgesenkte Bordstein ist mehr als 10m lang. Also blockiere ich auch keine Rollstuhlfahrer, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein hoher Bordstein ist. Die absenkung ist nur für die Anwohner als Zufahrt auf den Stellplatz und den blockierte ich nicht weil ja noch 1m frei war bis dorthin.

Wie ist da die Rechtslage? Eine Anfrage beim Landratsamt ergab, das der mich Anzeigende nicht unbekannt ist und ich auch nicht der erste bin der dies abbekommen hat. Eine Klage wäre wohl schon vor Gericht zu Gunsten des Klägers gesprochen worden.
Nun meine Frage: Stelle ich mich so entsetzlich unlogisch bei der Rechtslage an oder gehts nur um Paragraphen und ich werde wohl unterliegen? Denn ich will die 15€ nicht zahlen weil es absolut unlogisch ist. Zumal ich weder Einfahrt noch Überquerung behindere. Dazu gibts nicht mal eine Absenkung auf der Gegenseite und somit fällt ja auch der gern benutzte Rollstuhlfahrer aus oder?

C
christian005
February 11, 2009

Die Rechtslage ist eindeutig,kein Richter wird sich auf eine Diskussion einlassen. 15€ bezahlen und die Sache vergessen.Alles andere Hobbyklagerei.
Was die anzeigende Person betrifft,die gibt es überall.
Leider.

MfG

V
Vwfreak016
February 11, 2009

Hallo Bezahl die 15€ da ersparst du dir ein haufen Ärger und beim nächsten ma fährste einen Meter weiter vor. Und ich muß Kraeker recht geben die alles Anzeiger( meißt Rentner mit viel zeit) gibts überall mfg VWfreak

B
Blecky
February 11, 2009

Puh, ist zwar immer Bockmist wenn so eine arme Krämerseele mit Blockwartmentalität den Hilfspolizisten spielt - aber um die Zahlung wirst Du wohl nicht herumkommen!

Vor abgesenkten Bordsteinen hat man nun einmal NICHT zu parken.
Egal ob man zur Gänze oder nur mit der halben Wagenlänge vor der Absenkung steht.
Und auch egal ob Du dabei jemanden behinderst oder nicht!

Also, schone Dein Nervenkostüm, wünsch dem Typ die Pest an den Hals und zahl die 15 Euronen!

Blecky

A
anon19001131
February 11, 2009

Hm danke,

scheint echt so das ich am deutschen Spießbürgertum nicht vorbeikomme. Allerdings wenn ich danach verfahre, dann kann die halbe Straße jeden verklagen hier. Alleine vor meinem Haus ist ein abgesenkter Bordstein komplett durchgehend. Dort parken tagsüber alle erdenklichen Leute.
Stört mich doch nicht. Ich habe meinen Stellplatz auf meinem Grundstück und warum sollte ich aufgrund meiner Kleinkariertheit permanent andere schikanieren? Die müssten dann mind. 100m weiter laufen. Wozu?
Derjenige wo mich angezeigt hat hat doch auch nen stellplatz der frei zugänglich war. Würde ich ihn behindern hätte ich ich sogar noch entschuldigt, das gebietet eigentlich der Anstand aber so eine Aktion?
Allerdings habe ich von den angesäuerten Nachbarn dort erfahren das er auch ganz gerne dort parkt und das wohl als sein Eigentum betrachtet. Ansonsten ist er auch sehr Anzeigewütig.
Denke mal das beste wird sein wenn ich bemerke das der dort parkt Fotos schiese und ihn ebenfalls anzeige.
Klingt zwar wie im Kindergarten á la Schäufelchen gestohlen, aber das ists mir wert. Vielleicht wacht er dann auf.

D
driver38
February 11, 2009

hi du ........

die rechtslage ist in solchen fällen nicht wirklich eindeutig...an einem abgesenkten bordstein darf nicht geparkt werden.....wenn aber teile des fahrzeuges nicht an einem abgesenkten bereich stehen ....lassen sich manche überzeugen das kein knöllchen kommt.....ich würde direkt mal anrufen und ziemlich direkt durchklingen lassen das man es auf einen rechtsstreit ankommen lassen möchte....und dann sofort am nächsten tag einen widerspruch abgeben....manchmal wird dann sofort eingestellt.......oder es wird teuer !

heiko

A
anon19001131
February 11, 2009

@ hosenmatz

Das grenzt ja fast schon an persönlicher Manie was Du mir gegenüber ablässt. Parallelen zu Neandertalern und geistig nicht auf dem heutigen Stand lasse ich mal einfach ignoriert zurück.
Im Prinzip gebe ich Dir was die Rechtssache angeht ebenfalls recht. Ich habe da geparkt ergo muss ich blechen.
Das bedeutet aber noch lange nicht das ich prinzipiell voll akzeptieren muss.
Ich sagte lediglich und das vertrete ich gerne auch weiterhin das das kleinkariertheit ist. Eine Gegebenheit die keinen stört/beeinträchtigt oder was auch immer auf Basis einer Gesetzesgrundlage durchboxen zu wollen hauptsache das persönliche Ego ist zufrieden.

Wären wir alle solche Gesetzesverfechter würden die Gerichte heisslaufen. Prinzipiell gilt eigentlich sowas wie Anstand. Man kann demjenigen ja auch nen Zettel untern Wischer machen in dem man darauf hinweist das dies nicht erlaubt ist. Das würde eher zur einsicht beitragen und weniger in Differenzen und vor allem weniger Bürokratie.
Aber manche sind der Meinung es selber nicht lösen zu können und den Staat damit zu beauftragen.

Ach ja noch kurz zu Deinen Anfeindungen:

1: Stimmt er hats mir an den Kopf geworfen.
2: Grenzdebil? Ich weis ja nicht was Du für eine Aversie mir gegenüber hegst aber was hat das damit zu tun?
WENN Du schon so schlau bist, dann erklär mir mal warum er mich anzeigen darf wenn ich dort parke und ich ihn nicht wenn er es dann tut? Wenn er es wegen "Recht und Ordnung" getan hat warum parkt er dann dort?
3: Er ist nicht mein Nachbar sondern 4km weiter weg. Der Vergleich mit meiner Straße war nur gezogen worden weil sie identisch aufgebaut sind.

Auf Deine letzten Zeilen gehe ich mal nicht ein denn das ist Kommentarunwürdig.

B
Blecky
February 11, 2009

Ich würd die Fotos machen und es Ihm mit der Bemerkung "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen" und dem Hinweis das ER da genau so wenig zu stehen hat wie alle anderen in den Briefkasten werfen! Blecky

A
anon18010486
February 11, 2009

Was gibts denn schöneres, als Rache? Zu guten alten Neandertalerzeiten hätte man der Birne einen Knüppel auf selbige gehauen und gut wars. Schade, heute werden solche zutiefst menschlichen Verhaltensweisen leider stark unterdrückt, so nach dem Motto: Du, ich find das jetzt gar nicht gut, daß Du dem Detlef eine aufgelegt hast, ich ruf lieber mal die Polizei an und wir diskutieren das dann aus.

Und deshalb zahlt man halt den Strafzettel und hat dadurch Zeit und Ruhe, sich im stillen zu ärgern. Die Erde wird sich weiter drehen. Und was ist schon ein Strafzettel, weil einen ein mißgüstiger Nachbar hingehängt hat, gegen das, was im Gaza Streifen abgeht?

Wäre es nicht sehr viel schöner auf der Welt, wenn alle - Recht hin, Rache her - einfach mal die Kirche im Dorf lassen würden?

Und wenn das wirklich ein Problem für Dich ist, dann will ich gar nicht wissen, wie Du Dich bei einem echten verhältst.

B
Blecky
February 12, 2009

Ich sag nur AA12 auf Vierlingslafette!

A
anon19001131
February 19, 2009

Wollte nur mal so mitteilen, das die Sache seitens der Stadt zurückgezogen wurde, da so wie ich argumentierte mich in der Rechtslage befand. Dies bestätigten neben zwei Ordnungshütern auch ein Mitarbeiter des Stadtamtes. Weder eine Blockade noch eine Einschränkung hatte stattgefunden. Der Bordstein wurde seitens der Stadt um 1 Stelle zu früh vor die Hecke anstelle der Einfahrt gesetzt. Somit gilt nicht generell abgesenkter Bordstein=Parkverbot.
Eine Besichtigung vor Ort hatte dies ergeben. Die Fotos die vom vermeintlich zugeparkten gemaht wurden, hatte er immer in einem Winkel zur Einfahrt geschossen, so das das Heck trotz fast nem halben Meter Abstand visuell reinragte. Ein einfacher Beweis vor Ort hatte genügt indem man das Fahrzeug genauso abstellte wie auf dem Foto und dann dahinter im rechten Winkel schaute.
Die Sache verliert nämlich dann die Wirksamkeit wenn der Bordstein nur abgesenkt wird um eine Einfahrt zu ermöglichen und nicht der überquerung dient. Zudem entfällt die Überquerung wenn auf der Gegenseite kein ebenso abgesenkter Bordstein ist. Damit fällt nämlich die Option Kinder und Rollstuhlfahrer aus.
Zudem muss der Bordstein länger als 10m abgesenkt sein und lediglich der Zufahrt dienen, dann ist auch ein parken vor einer Hecke zwischen zwei Einfahrten erlaubt trotz Absenkung solange man die Einfahrten nicht behindert.

Tja lieber Hosenmatz, entgegen Ihrerm Rat habe ich doch mal lieber es drauf ankommen lassen. Man sollte nicht immer klein bei geben und mal lieber auch ins Neandertal fallen, spart manchmal auch Geld. Vorrausgesetzt man denkt vernünftig und nicht aggressiv.

A
anon19001131
February 21, 2009

Hartnäckig bis zum Schluss.
Man könnte fast meinen ihr seid Verwandt.

1: Wer lesen kann ist im Vorteil: Der Wagen hat nicht in die Einfahrt geragt.
2: Die vorigen Verurteilungen wurden pauschal mit der gleichen Begründung wie Ihre gehandhabt.
3: Werde ich alleine nur um ein für alle mal das solche Möchtegerns wie Sie endlich lernen das Sie nicht immer im Recht sind hier die Bestätigung für die Einstellung posten sobald sie mir zugestellt wird.

Naja wahrscheinlich kommt dann als nächstes das ich sie gefälscht habe.
Sind manche eigentlich permanent Stur um zu begreifen das nicht immer alles so läuft wie sie es sich wünschen? Zum Glück sind Sie nur nen Autoverticker und nicht im Gesetzeswesen aktiv. Frei dem Motto: Das ist Gesetz und Hirn brauch ich nicht. Ist ja schlieslich ein deutscher Paragraph also ists ohne Hirn zu nutzen sofort anwendbar.