ich habe probleme mit der Zulassung. Der Tüv und das Landratsamt Fürth will mir nicht genehmigen bzw. eintragen das Feuerwehrfahrzeug zu erhalten. Das Blaulicht soll weg und der Eintrag So-KFZ Feuerwehrfahrzeug darf nicht sein. Andere landkreise und Tüv Stationen machen da keine Probleme. Wer kann mir mit genauen Gesetzestexten zur Feuerwehr-Oldtimern-Zulassung helfen? Danke und Gruß
Oldtimer mit Blaulicht - Feuerwehroldtimer
A
anon31532049
February 20, 2009
A
anon82583121
February 20, 2009
und wie sieht es mit abdeckungen für die rundumleuchten aus ?
was, wenn man sie mit orangen kappen versieht ?
A
anon58550229
February 20, 2009
Da wirst Du als Privatperson Pech haben.
Guggst Du:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-1710!2001
... und diese ehemalige "Sonder-KFZ" Zulassung is' bereits seit der StVZO-Novellierung zum 1. März 2007 ersatzlos gestrichen.
A
anon45725177
February 20, 2009
zur Information:
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/default.asp
oder googln.
A
anon63303437
February 20, 2009
Orange Rundumleuchten sind auch nur mit Sondergenehmigung erlaubt


























