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Darf ich nach beim Strassenverkehrsamt noch zum Käufer fahren?

F
Fagerhult
March 09, 2009

Darf ich nach beim Strassenverkehrsamt noch zum Käufer fahren ? (Autokauf)

A
anon18010486
March 09, 2009

Du meinst, nachdem der Wagen abgemeldet ist? Nein.

A
anon45725177
March 09, 2009

Nein!Nach der Abmeldung darf nicht nehr gefahren werden.

P
PepeJones
March 09, 2009

Fahr mit dem Käufer zum Amt und melde den Wagen da auf ihn um. Oder du fährst zum Verkäufer, lässt den Wagen da, nimmst die Schilder und Papiere im Zweitwagen mit und meldest den Wagen dann beim Amt ab. Oder oder oder... jedenfalls ist der Wagen nach der Abmeldung aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

B
Blecky
March 09, 2009

Keine Chance!

Mit einem abgemeldetem Fahrzeug darf man - unter bestimmten Voraussetzungen - nur auf direktem Wege zum TÜV und/oder zur Zulassungsstelle fahren.

Andere Wege sind mit einem abgemeldeten Fahrzeug nicht erlaubt!

Blecky

W
wondrazil
March 09, 2009

hallo fagerhult,

ich kann mich meinen vorschreibern anschließen, nach der abmeldung deines fahrzeuges ist eine fahrt auf dem kürzesten weg von deiner für dich zuständigen zulassungsbehörde zu deinem wohnort auf dem direktesten weg mit dem abgemeldeten pkw noch zulässig.
die fahrt zum käufer allerdings nicht.
du hast hier die möglichkeit wie pepe jones anmerkt den käufer zur ummeldung mitzunehmen, oder du besorgst dir kurzzeitkennzeichen und überführst dann das fahrzeug.
hier noch zum nachlesen der link und der text:
http://www.muenster.de/stadt/kfz/zulassungsverordnung2007.html

Nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sind Fahrten nach Hause weiterhin mit dem entwerteten Kennzeichen möglich - Fahrten zur Zulassung sind jedoch nur noch mit nachweislich reservierten Kennzeichen und einer entsprechenden Versicherungsbestätigung erlaubt.