Die Auslösung der Airbags hängt vom Aufprall ab. Bei einem Frontalzusammenstoß sollten z.B. nicht die Seitenairbags aufgehen und bei einem Seitenaufprall nicht die Frontairbags. Zusätzlich sollen auch die Airbags auf der Crashseite aufgehen und nicht die dem Unfall abgewandten. Auch macht es keinen Sinn bei einem Parkrempler das volle Programm an Pyrotechnik loszuballern.
Die Notwendigkeit einer Auslösung an sich sowie die Auswahl der korrekten Airbags wird durch Beschleunigungssensoren und elektronische Bauteile ermittelt. Dazu werden permanent die aktuellen Beschleunigungswerte mit den im Speicher hinterlegten Triggerimpulsen verglichen (diese Triggerimpulse werden durch Crashs während der Entwicklung des Fahrzeugs ermittelt). Erreichen oder überschreiten jetzt die tatsächlichen Beschleunigungswerte die hinterlegten -kurven, werden die Airbags ausgelöst.
So weit die Theorie. Leider gibt es da jedoch noch ein paar andere Einflussfaktoren, die die Auslösung beeinflussen. Ein Punkt wäre "Out of Position". Viele Fahrzeuge haben heute schon Sensoren in den Sitzen, welche die Position des Insassen ermitteln. Sitzt ein Insasse sehr nah am Airbag wird dieser mit einer geringeren Ladung gezündet, als wenn der Insasse weiter entfernt ist. Dadurch sollen Verletzungen durch einen zu aggressiven Airbag vermieden werden.
Auch der Unfall bzw. der Unfallgegner hat einen Einfluss auf die Auslösung. So spielen die Knautschzonen der Fahrzeug eine große Rolle, denn diese beeinflussen direkt den Verzögerungsverlauf und entscheiden somit, ob die Elektronik den Unfall überhaupt bemerkt. In Einzelfällen vielleicht ärgerlich, aber in der Fahrzeugentwicklung jedoch können nicht alle möglichen Unfallsituationen simuliert und abgeprüft werden. Dann würde ein Mittelklassewagen für 90% der Bevölkerung unerschwinglich werden. Stattdessen werden repräsentative und anerkannte Tests durchgeführt.
Fazit: ja, es kann u.U. zu einer Nichtfunktion des Airbags kommen. Aufgrund der zahlreichen Tests ist jedoch eine Fehlfunktion aufgrund technischem oder elektronischem Versagens sehr unwahrscheinlich (sicher, Ausnahmen bestätigen die Regel). Falls Du Zweifel hast lass einfach mal einen anerkannten KFZ-Gutachter den Schaden und somit die effektive Aufprallgeschwindigkeit analysieren. Wenn die deutlich größer 15 - 20 km/h war, dann könnte über eine weitere Untersuchung nachgedacht werden.