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Abmeldung wegen betrug.Rate nicht bezahlt

A
anon95073275
April 27, 2009

Ich habe mein Auto verkauft und mit einen Kaufvertrag eine ratenzahlung vereinbart.Die Rate wird nicht eingehalten und es meldet sich auch niemand mehr.Ich war heute bei der Polizei und hab eine anzeige wegen Betrug gemacht,Ich möchte mein Auto wieder zurück haben.MFg

F
Flagermus
April 27, 2009

...und wie lautet jetzt die Frage?

A
anon78530862
April 27, 2009

dumm und dümmer sag ich nur sorry sowas macht man nicht ohne festen Notariellen Vertrag!

P
PepeJones
April 27, 2009

Du hast jederzeit die Möglichkeit ein Mahnverfahren einzuleiten...

A
anon32625740
April 27, 2009

...und was willst jetzt wissen?

Er zahlt seine Raten nicht.
Wenn eine entsprechende Vereinbarung über Ratenzahlung getroffen wurde, ist das Nichteinhalten eine Sache des Zivilrechts.

Anmahnen und nach entsprechenden Fristen Mahnbecheid beantragen.

Eine Rückgabeverpflichtung des Fahrzeuges gibt es erstmal nicht.

Worin liegt denn jetzt der Betrug?

P
PepeJones
April 27, 2009

ne rechnung nicht bezahlen ist zumindest kein betrug

A
anon58550229
April 27, 2009

Wenn Du dem Guten sämtliche Fahrzeugpapiere übergeben hast, guggst Du wohl in die Röhre, wenn ein beantragter Mahnbescheid z.B. nicht zustellbar ist oder sich der "Gute" in die Privatinsolvenz oder sonst wohin "verabschiedet" hat.

ABMELDEN bei der Zulassungsstelle kannst Du das Auto nicht, da Du weder im Besitz der Fahrzeugpapiere bist noch als Fahrzeughalter registriert .. das WARST Du mal -- VOR dem Verkauf.

A
anon63303437
April 27, 2009

War der Verkauf des Autos mit Ratenzahlung ein Privatverkauf? So habe ich das jedenfalls verstanden. Wer macht denn sowas?
Was mich ein bisschen irritiert, außer der Tatsache, dass hier keine Frage gestellt wurde, was das mit der Abmeldung wegen Betruges auf sich hat.Da bist Du nämlich außer in der ersten Zeile gar nicht mehr drauf eingegangen. Heißt das, dass Du den Wagen samt sämtlicher Papiere ANGEMELDET abgegeben hast und auch noch Ratenzahlung gestattet hast?
Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, soll es aber geben.
Aber mal was grundsätzliches, was ist denn Deine Frage?

A
anon58550229
April 28, 2009

Hab' grad eine PN vom Fragesteller bekommen:
[Zitat -- Lysann]
ich hab doch noch mein kraftfahrzeugbrief bis die raten beglichen sind,also hab ich doch noch möglichkeiten was zu unternehmen denk ich mal.mfg
[/ZitatEnde]

DA stehen die Chancen natürlich besser ... Allerdings ist seit der StVZO-Novellierung der Besitz des Fahrzeugbriefes bzw. heute der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kein Eigentumsnachweis mehr; dazu musst Du per Kaufvertrag und Nachweis der NICHT bezahlten Raten (Vertragsnichterfüllung) die Herausgabe des Fahrzeugs zivilrechtlich einklagen bzw. per gerichtlichem Mahnbescheid die ausstehenden Beträge eintreiben, wenn der Käufer sich nicht freiwillig dazu bereit erklärt.

Zur STILLLEGUNG (Abmeldung) des Fahrzeugs brauchst Du auf jeden Fall Fahrzeugbrief UND -schein (bzw. die neuen Papiere Zulassungsbescheinigung Teil 1 UND Teil 2 .. sowie natürlich die Vorlage der entstempelten Kennzeichen.

Auf welchen Namen ist denn das Auto momentan zugelassen??? .. doch hoffentlich nicht mehr auf DICH; sonst haftest Du auch unbeschränkt für Steuer und Versicherung ... und evtl. "anfallende" Strafmandate gehen auch zunächst mal auf DEIN Konto.

Ich nehme aber mal an, dass Du nur den KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Pfand zurückbehalten hast?!

J
Jeanskaefer
April 27, 2009

Ja, die Frage wäre schon interessant....🙂

P
PepeJones
April 27, 2009

bestenfalls fühlt man sich betrogen 😉