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AU und HU

A
anon58941348
April 29, 2009

An meinem Auto ist der TÜV abgelaufen. D.h. Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung. Ich habe jeweils in Höhe von 15 EUR einen Strafzettel erhalten. Leider muss mein Auto noch einige Zeit so stehen, hab ihn aber schon umgeparkt. Ich möchte ihn demnächst abwracken. Meine Frage ist daher: Kann die Polizei immer wieder einen Strafzettel anhängen oder wie läuft das?

MfG

A
anon82583121
April 29, 2009

wie wird es einem noch gleich in der fahrschule beigebracht ?

fahrzuge ohne gültige HU und / oder ohne gültige AU haben im öffentlichen verkehrsraum nichts zu suchen. ausnahme: fahrt zur haupt- und abgasuntersuchung.

kannst es auch haben, dass sie dir eine frist setzen, bis wann du den wagen zu entfernen / durch den tüv bringen musst. stichwort mängelkarte. wird das nicht eingehalten, wird gerne zwangsstillgelegt.

wenn sie dir einen strick draus drehen wollen, werfen sie dir das vor, was du auch machst. vorsätzliches handeln. das kann dann vor gericht enden. also strafe, fahrerlaubnisentzug....

A
anon63303437
April 29, 2009

Ja, kann sie.
Solange Dein Auto angemeldet ist, MUSS er HU und AU haben.
Hat er kein AU und HU mußt Du es abnehmen lassen.
Wenn Du Dein Auto jetzt abmeldest, da Du kein AU und HU hast, darfst Du das Auto nicht mehr auf öffentlichen Strassen stehen lassen.
Die Tatsache, dass Du ihn schon umgeparkt hast, spricht ja auch dafür, dass das Auto gefahren wird.
Also, hilftb alles nichts, entweder jetzt abwracken oder AU und HU abnehmen lassen.

A
anon45725177
April 29, 2009

Solange er auf einer öffentlichen Strasse parkt ,jeder Zeit wieder!

M
Mankind
April 29, 2009

Kannst uns in diesem Fred, nach dem Abwracken, ja mal mitteilen ob die Ordnungsmacht oder dein Geldbeutel gewonnen hat.

:-)))
Sachen gibt's!

Gruß
BigM

A
anon78530862
April 29, 2009

Kann nur dazu sagen ab auf ein Privatgrundstück mit dem Wagen oder inne Garage dann hast du Ruhe...

A
anon32625740
April 29, 2009

Gibt es irgendeinen Hinderungsgrund, welcher dagegen spricht, das Fahrzeug bereits jetzt zu einem Verwerter zu fahren.

In einem freundlichen Gespräch läßt sich der Verwerter vielleicht überreden, das Fahrzeug zwischen zu lagern.

..oder wird die Kiste etwa noch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt?

P
PepeJones
April 29, 2009

bei -30 euro gegen +2500 euro aus dem staatsetat kann man doch nur gewinnen 😉