Im Februar wurde bei einem Händler ein Grand Cherokee gekauft - ohne Mängel, Kaufvertrag liegt vor, wurde bar bezahlt. Direkt danach wurden jedoch Mängel festgestellt. Der VK sagte die Reparatur zu. Nun, nach 13 Wochen Werkstatt ist das Fahrzeug fertig..es musste ein neuer Motor eingebaut werden und eine neue Hinterachse. Es wurde niemals seitens des Käufers auf Neuteile o.ä. bestanden, es wurde auch nichts unterschrieben..der Käufer wusste von einem neuen Motor bis jetzt quasi nichts.
Nun will VK EUR 3.000,00 mehr als seinerzeit lt.Kaufvertrag gezahlt, da das Fahrzeug eine erhebliche Wertsteigerung hätte. Er will diese EUR 3.000,00 einklagen.
Ist das rechtens ?


























