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An und Abmelden vom Auto

A
anon44079360
May 18, 2009

Wenn der Versicherungsnehmer der Kfz Versichrung wechselt aber der Halter des Fahrzeuges gleich bleibt muss ich dann das Auto ab un wieder anmelden, oder reicht es bei der Zulassungsstelle den wecsel des versicherungsnehmers melden.

A
anon66788398
May 18, 2009

Hallo,
ein Versicherungswechsel macht keine Neuanmeldung nötig. Das wäre nur beim Halter- und / oder Standortwechsel nötig. Es muss lediglich der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung zugeführt werden. Früher gab's dafür die Doppelkarte, einige Zulassungsstellen kommunizieren bereits auf direktem Wege mit den Versicherern und umgekehrt.

A
anon58550229
May 18, 2009

NEIN, da musst Du gar nix machen bzgl. Zulassungsstelle.

Der neue Versicherer schickt zum Versicherungsbeginn die Versicherungsbestätigung direkt an die Zulassungsstelle; und der bisherige Versicherer setzt die Zulassungsstelle über den Wegfall des bisherigen Versicherungsschutzes in Kenntnis.

Aber VOR Kündigung der bisherigen Versicherung den neuen Vertrag "unter Dach & Fach" bringen .. sonst kann Unbill drohen.

In der Regel ist eine fristgemäße Kündigung OHNE Fahrzeugwechsel eh' erst zum Ende des Versicherungsjahres, das meist mit dem Ende des Kalenderjahres zusammenfällt mit einmonatiger Kündigungsfrist möglich.

A
anon66788398
May 19, 2009

Stimmt, aber das so genannte Sonderkündigungsrecht gibt's auch. Nämlich immer dann, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Habe ich erst im Januar durch. Die wollten natürlich nicht, obwohl mir sogar eine Bestätigung der (per Fax an die Versicherung gesandten) Kündigung zugestellt wurde.
Ruft tatsächlich am nächsten Tag nach Erhalt dieser Bestätigung einer bei mir an und sagt: "Tut uns leid, geht doch nicht, weil... blah blah"
Ein bitterböses Fax hinterher und gut war's.
Jetzt zahle ich statt wie bisher 285.- € Haftpflicht jährlich nur noch 145.- €, wohlgemerkt beim selben Versicherungsumfang.