Hallo, leider haben die vom Trachtenverein höchstwahrscheinlich Recht.
Das Befahren der Fußgängerzone mit einem Taxi/Mietwagen zum Zweck der Fahrgastaufnahme (oder des Absetzens derselben) ist nicht gestattet. Du müßtest also bis dahin, wo es geht, vorfahren, parken (selbstverständlich nicht im Halteverbot, auch nicht im eingeschränkten) und zu Fuß zu der Kneipe gehen, um den Fahrgast abzuholen. Ich bin selbst viele Jahre in München gefahren, als Fahrer und Unternehmer. Dort gibt es ziemlich viele Kneipen in der Fußgängerzone, ebenso Anwaltskanzleien und Arztpraxen. Nicht einmal Behinderte mit Ausweis sind ein Grund, direkt vorzufahren.
Es sei denn, da hängt ein zusätzliches Zeichen "Taxi frei", wie Hosenmatz schon schrieb.
Es gibt allerdings Kommunen, die das selbstständig anders regeln. Hier in Brandenburg an der Havel, wo ich jetzt wohne, ist es den Taxichauffeuren erlaubt, die Fußgängerzonen zu befahren, auch wenn es nur zum Erreichen des Fahrtziels / Abholorts auf dem kürzesten Weg dient, also auch zur reinen Durchfahrt. Natürlich immer mit aller gebotenen Vorsicht, d.h. Schritttempo (ist z.B. in München mit max.6 km/h definiert). Die bayerische Polizei brummt am Marienplatz in München selbst Radfahrern (denen ebenso wie Taxen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln das Befahren der abgesenkten Verkehrsflächen gestattet ist) eine
Verwarnung auf, wenn diese mit unverminderter Geschwindigkeit weiterradeln.
In Brandenburg ist es übrigens auch sehr locker, was die so genannten "Bedarfsstandplätze" angeht, das heißt die direkte Bereitstellung vor den Kneipen und Discotheken innerhalb genau definierter Zeiträume. In den meisten anderen Städten wie z.B. München oder auch Berlin werden diese Bedarfsstandplätze immer wieder neu vergeben oder wieder aufgehoben. Das Bereitstellen vor dem Biergarten oder der Disco außerhalb der festgelegten Zeiten gilt als "unerlaubte Bereitstellung" und ist sogar bußgeldbewehrt (von seiten der Kommune, siehe hierzu die Taxiordnung in Deiner Stadt).
Im Zweifelsfall kann Dir das Ordnungsamt (oder wie auch immer das bei Euch heißen mag) Auskunft geben, wie es in Deiner Stadt genau geregelt ist.
Ansonsten hilft vielleicht auch die Recherche in der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) und der BO Kraft.
Auch kann Dir die ortsansässige Taxivereinigung oder der Bundesverband Personenbeförderung mit Sitz in Berlin sicherlich konkrete Auskunft erteilen.
Das Befördern von Fahrgästen ist übrigens deutlich unterschieden vom Liefern von Waren; auch wenn die Fahrgäste ebenso zum Betrieb einer Gaststätte nötig sind wie andere "Betriebsmittel" 🙂
Abgesehen davon hat Hosenmatz Recht: Da fallen denen bestimmt noch mehr Sachen ein, die so ein Taxler falsch machen könnte.