Nur weil ein Fahrzeug keine Papiere mehr hat, muss es nicht gleich zwangsläufig ein Fall für die Schrottpresse werden.
Einige Antworten hier sind ja nicht gerade hilfreich, bzw. sinnfrei! Sorry, aber ich kann mich gut in die Lage dessen versetzen, der hier die Frage gestellt hat.
Wie hier schon gesagt, mit der Fahrgestellnummer zur Zulassungsstelle, den Kaufvertrag nicht vergessen (gilt vorerst als Eigentumsnachweis bei der Zulassungsstelle) und die Fahrzeugpapiere aufbieten. Dauert in der Regel ca. sechs Wochen. Obendrein muss eine neue Vollabnahme nach §21 erfolgen und eine neue AU Bescheinigung vorliegen. Einziges Problem sehe ich darin, das es mittlerweile Aktenkundig ist, das der ehemalige Eigentümer die Papiere nicht ausgehändigt hat, den die Eidesstattliche Versicherung (EV) kann nur derjeniege Abgeben der Nachweislich in Besitz der Fahrzeugpapiere war!!! Wenn nicht Aktenkundig hätte ich einfach gesagt, das ich, als Käufer die Papiere verloren habe. Dann sollte man allerdings im Vorfeld eine kleine Prüfung machen ob das Auto nicht doch zufällig gestohlen war.(eventuell mal bei den Freunden und Helfern vorsprechen) Auf jeden Fall wirst du mächtig viele Laufereien und Ärger bei der Zulassung bekommen. Denke bitte an eine gut gefüllte Geldbörse, den das wird eine etwas größere Investition!!! Eventuell brauchst du auch noch selbst einen Anwalt der den ehemaligen Eigentümer via Gerichtsvollzieher zu einer EV, bzw. auf die Herrausgabe der Papiere drängt. Hoffe ich konnte auch etwas Klarheit in die Sache bringen. Könnte allerdings auch sein, das nach der ganzen Sache schon eine H-Zulassung ins Haus steht, da dieser ganze Vorgang sich wirklich in die Länge ziehen kann. Sorry hätte gerne eine bessere Lösung angeboten. Aber das sind halt Behörden und jeder weiß wie der Amtsschimmel hier wiehert.