Abgestelltes Motorrad
Seit ich im November 2008 in meine Wohnung eingezogen bin, befindet sich, ein abgestelltes, in Österreich angemeldetes, Motorrad auf einem Öffentlichen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Hauses.
Seit nunmehr 7 Monaten wurde das Motorrad in keinsterweise bewegt, bzw. umgestellt.
Meine Frage ist nun folgende:
Gibt es eine Möglichkeit dieses Kraftfahrzeug, legal, zu übernehmen? z.B. über das Ordnnungsamt?
Wenn ja wäre dann auch eine Neuanmeldung möglich?
Wenn es nicht möglich ist, würde es etwas an der Situaton ändern wenn es nicht mehr angemeldet wäre?
Würde mich über Hilfreiche Antworten freuen!
Mfg Stephan
Was verstehst du denn unter übernehmen? Das Eigentum daran erwerben? Willst du dir das Motorrad durch Ersitzung aneignen, weil es 7 Monate unbenutzt herumstand? ZUM GLÜCK geht das so nicht! Wäre ja auch noch schöner...
Stört dich, dass das Motorrad da steht oder willst du es bloß haben?
Zunächst würde ich das Ordnungsamt darüber informieren und die mal machen lassen. Ein Fahrzeug so lange in öffentlichem Verkehrsraum parken, noch dazu mit ausländischem Kennzeichen, geht nämlich auch nicht.
"Übernehmen" geht nicht ganz so einfach!
Zuerst müßte mal der Eigentümer festgestellt werden - diesen solltest Du dann fragen ob er Dir das Teil verkauft.
Allerdings dürfte genau das feststellen des Besitzers für Dich schwierig sein, da solche Auskünfte im allgemeinen nicht an Privatleute herausgegeben werden.
Ich würde es so versuchen:
Einen Zettel am Fahrzeug befestigen das Du Interesse daran hast und das der Eigentümer sich doch bitte bei Dir melden soll falls er das Teil verkaufen will.
Dann würde ich beim Ordnungsamt eine Meldung machen das da schon seit Monaten ein Fahrzeug herumsteht welches keine gültige Deutsche Zulassung besitzt.
Das Amt wird dann schon den Halter ermitteln.
Wenn dieser dann sein Motorrad entfernt - weil es sonst teuer für ihn werden kann - findet er Deinen Zettel und vielleicht meldet er sich.
Alternativ kannst Du auch beim Ordnungsamt fragen ob und wie Du das Fahrzeug erwerben könntest falls kein Halter feststellbar ist.
Blecky
und es wäre sicher nicht das erste mal, dass ein gestohlenes und abgestelltes fahrzeug monatelang irgendwo rumsteht, und dann durch aufmerksame bürger doch zu seinem rechtmäßigen eigentümer zurück kommt.
nur weil etwas irgendwo rumsteht, kann man es nicht einfach nehmen.
Ich hab vor vielen Jahren mal einen Artikel gelesen,wonach man zB.ein Auto auch finden kann.Meldet man es als Fundsache und der Eigentümer meldet sich nicht,geht es wohl in den eigenen Besitz über.
Mal sehen ob sich unser Rechtsexperte -Hosenmatz- dazu äußert.
MfG
Ist doch irgendwas im Hinterstübchen hängengeblieben.Und ich hatte schon Angst vor Alzheimer )
Ganz einfach dem Ordnungsamt melden!
Mit denen kannst du dann genau Sprechen wie es ist wenn der Halter es nicht abholt ob du es nach ner gewissen Wartezeit überschrieben bekommen könntest!
Danke schon mal im voraus! ich werde mich in den nächsten Tagen mal zum zuständigen Ordnungsamt begeben.