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Ständiges Parken einens Wohnmobils vor der Terasse

A
anon73484817
July 11, 2009

Seit geraumer Zeit park ein Wohnmobil sehr unansehnlich vor unserer Terrasse und der Besitzer weigert sich, wegzufahren.
Wir sind ziemlich verzeifelt, da wir unser Haus verkaufen möchten und jeder potentielle Käufer sich an diesem blöden Wohnmobil stört - was können wir tun? Es dürfen an dieser Stelle Pkw's stehen, also auch Wohnmobile (es ist kein "Monsterwohnmobil" über 7t.

A
anon78530862
July 11, 2009

Ja dann darf der da auch rein rechtlich stehen!

Da hilft nur reden!

Oder du guckst mal schon ob es nen Aletrnativen Parkplatz gibt den du ihm anbieten kannst!

A
anon56115852
July 11, 2009

Wenn er mal wegfährt eigene Fahrzeuge dort parken und fertig.....

A
anon63303437
July 11, 2009

Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Er darf!!! Ich würde den Besitzer nett ansprechen, ihm die Sachlage mit dem Hausverkauf freundlich bei einer Tasse Kaffee oder einem Fläschen Bier erklären und ihn freundlich bitten, aus dem genannten Grund das Womo auf einen anderen Platz zu versetzen. Hilfreich wäre da auch, ihm einen alternativen Platz anzuieten. Aber reden ist da meist hilfreicher als das zitieren von Gesetzestexten, die in diesem Falle auch nicht greifen.

H
hballerstedt
December 04, 2009

Es sei denn, der steht auf Ver-
sorgungsschächten irgendwelcher
Art (Wasser, Kabel, kann sogar
ein wichtiger Abfluss sein). Dann
kannste ihn darauf hinweisen und,
wenns nicht hilft, die Stadtver-
waltung benachrichtigen.Hast dann
schnell wieder freie Sicht.

H
hballerstedt
December 04, 2009

Natürlich wird das nicht immer so
schnell gehen.
Mir ist allerdings auf die Art
gelungen, einen regelmäßig vor
dem Haus abgestellten Möbelwagen
noch am Tag meiner "Beschwerde"
nachhaltig zu entfernen. Der stand auf zwei Wasserhähnen.

H
hballerstedt
December 04, 2009

Offenbar kann ich jetzt doch
auch Kommentare loswerden.
Da hätte ich meine u.a. Ant-
wort auch hier loswerden
können.

P
PepeJones
July 11, 2009

Steht das Teil auf seinem Privatgrundstück oder auf "öffentlichem Grund"?

Ändert aber auch nichts, denn Park-Restriktionen gibts in dem Kontext gem. StVO erst ab 7,5t "sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht" in reinen oder allgemeinen Wohngebieten sowie anderen "schutzwürdigen" Räumen.

Also wenn dir keine anderen Gründe (StVO lesen) einfallen, die man gegen das Womo einbringen könnte, siehts eher schlecht aus. Man muss den Hauskäufern das Problem ja auch nicht auf die Nase binden. "Ach, das Wohnmobil? Ja, das steht da ab und zu. Hat mich aber nie gestört..." 😉