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VW passat GETRIEBESCHADEN!

A
anon32625740
July 14, 2009

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung ergeben sich im Handel aus dem BGB, nicht aus der Philosophie.

A
anon46303016
July 14, 2009

hallo leute es geht um einen passat 2006 bj hat 99 tausend km und schon Getriebschaden also der wagen hat eigentlich noch garantie ich war beim VW und haben mir gesagt das diese garantie nicht gültig ist weil ich schon 10.000 km übersritten habe ich weiss jetzt leider nicht was ich da machen soll kann mir villeicht irgendjemand da weiterhelfen meine email adresse ist **** schreiben sie bitte per mail ich melde mich sofort bei Ihnen oder unter diese nummer können sie mich erreichen **** meine name ist ****

Persönliche Daten aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Da schimpfen alle über den staatlich verordneten gläsernen Menschen, dann veröffentlichen sie email Adresse, Tel. No. und Namen auf einer öffentlichen Internetseite...

A
anon86108153
July 14, 2009

Hallo!
Nach 99000km noch "Garantie" auf das Getriebe?
Was sollst Du denn 10000km überschritten haben?
Wenn Du die Wartung(Service,Inspektion) um 10000km überschritten hast dann wird das wohl nix mit "Garantie"anspruch.
MFG

A
anon32625740
July 14, 2009

Zitat:

"...also der wagen hat eigentlich noch garantie ich war beim VW und haben mir gesagt das diese garantie nicht gültig ist weil ich schon 10.000 km übersritten habe ..."

Versteh ich nicht. Führ das mal weiter aus.

W
warumdas
July 14, 2009

sorry!: weinachten fällt wohl flach aus, die jung`s aus deinem autohaus haben leider das mit den GARANTIEBEDINGUNGEN besser durchgelesen.--traurig aber wahr--

A
anon18010486
July 14, 2009

Ich weiß wirklich nicht, wie wir da helfen sollen.
Wenn das nicht auf Garantie geht, kann man sich mit dem VAG Partner doch mal über Kulanz unterhalten. Und ohne irgendwas unterstellen zu wollen, aber oft sind vorzeitige Getriebeschäden auf Fehlbedienung zurückzuführen.

Mit 99 000km in drei Jahren zählt man schon zu den Vielfahrern. Je nach dem, wie hoch der Reparaturpreis ist, würde ich mir mal darüber Gedanken machen, ob es dann nicht sinnvoller ist, den Wagen jetzt für einen Neuen in Zahlung zu geben.

A
anon46303016
July 14, 2009

ja leute ich weiss ehrlich nicht was ich jetzt machen soll soll ich einfach mal zur anwalt gehen weill der wagen noch bis um 28. juli 2009 garantie aber die wollen das garnicht übernehmen weil ich schon 10.000 km überschritten habe die meinten vor 10.000 km hätte ich den wagen zur service bringen müssen also ich hätte den wagen bei 89.000 km zur service birngen müssen ich weiss echt nicht mehr weiter was ich da machen soll

A
anon32625740
July 14, 2009

aso!

Serviceintervall um 10.000km überschritten. Jetzt wird doch ein Bild draus.

Dann kannst die Garantie natürlich vergessen.

Garantie ist ein freiwillige Leistung des Herstellers, welche an Bedingungen geknüpft ist.

Eine davon ist sicher die Einhaltung der Serviceintervalle.

Dieser "Servicepoint" ist ja nunmal deutlich überschritten und von daher ist die Garantie sicher auch zu recht abgelehnt worden.
Und Kulanz kommt ganz weit nach Garantie und in diesem Falle sehr, sehr weit nach Garantie.

Da wird dir der Anwalt auch nichts anderes sagen.

Zwei Möglichkeiten:

  1. Getriebe reparieren lassen
  2. Die Kiste so wie sie ist verkaufen/in Zahlung geben.

A
anon18010486
July 14, 2009

Was ist den 89 000 km für ein eigenartiger Kilometerstand für einen Service? Werden die bei VW nicht bei runden Kilometerständen gemacht, wie 30, 60 oder 90 Tausend?

A
anon46303016
July 14, 2009

ja aber den wagen will ich eigentlich nicht verkaufen und ich weiss auch nicht wieviel das kosten würde

A
anon32625740
July 14, 2009

Japp, bei 90.000km und nicht bei 99.000km.

That´s it!

Was ein Getriebe plus Einbau kostet sagt dir der VW Dealer.

Günstiger gehts vielleicht beim Ausbau/Einbau in einer freien Werkstatt und das Versenden des Getriebes an einen Fachbetrieb.

http://tinyurl.com/lzdbrf

A
anon46303016
July 14, 2009

genau es wurde bei 30.000 und 60.000 und musste auch bei 90.000 km zum service aber leider 10.000 km überschritten

W
warumdas
July 14, 2009

hallö: garantie ist pflicht und gewährleistung ist guter wille.

A
anon32625740
July 14, 2009

Umgekehrt wird ein Schuh draus !

A
anon46303016
July 14, 2009

ja aber bin aus berlin das ist in kassel also wenn mir einer sagen könnte wieviel das kosten würde könnte ich auch übelegen was ich da weitermachen soll

W
warumdas
July 14, 2009

@Mudder: ich garantiere die funktion!-! ist keine grundlage für die beweislast eines fehlers?

A
anon32625740
July 14, 2009

Gibt doch Telefon!

...und ilox verschickt so ziemlich alles.

Anrufen und fragen mußt schon selbst.

A
anon46303016
July 14, 2009

ok danke : )

A
anon46303016
July 14, 2009

ja ich danke dir ich werde morgen anrufen mal sehen was die mir da sagen

A
anon78530862
July 14, 2009

Verstehe ich net so richtig!
Hast du etwa drei Jahre Garantie wär mir neu!
Und hast du also 89tkm Garantie;)???????

Also dein Vw Händler sollte dir die Möglichkeiten aufzeigen!

Hast du noch nen Schutzbrief oder sowas ähnliches!?
Ansonsten sollte ein Kulanzantrag bei VW gestellt werden!

Ob der am Ende was bringt ist die andere Frage!

A
anon86108153
July 14, 2009

@warumdas;Ich garantiere die Funktion unter Einhaltung fahrzeugspezifischer Serviceintervalle,
MfG

C
chris1078
July 15, 2009

Mein Kenntnisstand ist, daß Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, und Garantie der Hersteller an Bedingungen knüpfen kann (wie z.B. Einhaltung der Wartungsintervalle)

A
anon46303016
July 15, 2009

ja ich hatte garantie verlängert natürlich hab ich auch dafür 500 euro extra bezahlt darum habe ich 4 jahre garantie gehabt auf mein wagen

C
chris1078
July 15, 2009

Jetzt wirds heller im Keller, bei Garantieverlängerungen seitens des Herstellers kann natürlich dieser die Bedingungen diktieren und diese sind nun mal einzuhalten.Diese Bedingungen sind nun mal, das die Inspektionsintervalle einzuhalten und diese natürlich auch bei einem Vertragshändler durchzuführen zu lassen.

A
anon58550229
July 15, 2009

Da WÄRE auch bei kürzerer Garantiedauer vielleicht was über den Kulanzweg gegangen ...

... ABER das hast Du Dir auch vergeigt, indem Du die Serviceintervalle nicht eingehalten hast - sogar heftig daneben lagst.

~~~~~~~~~
Ich bringe morgen meinen 5 Jahre alten Touran mit 112 Tkm auf der Uhr zu einer Reparatur in die Werkstatt -- zu 100% auf Kulanz (bereits schriftlich zugesagt).

Der hat aber auch alle erforderlichen ServiceStempel im Serviceheft .. davon sogar 2 NICHT in einer VW-Vertragswerkstatt, jedoch KFZ-Meisterbetrieb durchgeführt -- Der Kulanzantrag war - online durch den ServiceMeister gestellt - nach 'ner Viertelstunde genehmigt.

Mal eben ~350,-€ gespart -- Dank Einhaltung der ServiceIntervalle.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Aber schon Konfuzius sagt:
Erfahrung-macht-man-immer-kurz-nachdem-man-sie-gebraucht-hätte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Beim nächsten Mal weißt Du es also -hoffentlich- besser .. für den akuten Fall des Getriebschadens wird wohl Dein Portemonnaie bluten müssen - TROTZ Anschluss-Garantievertrag.

A
anon78530862
July 15, 2009

Na da kann ich nur sagen dumm gelaufen!....

An der falschen Stelle gespart und jetzt bezahlst du teuer dafür____!

A
anon58550229
July 16, 2009

Ich hab' das Kompliment an Konfuzius weitergeleitet 😉 ___ Danke!

A
anon86108153
July 15, 2009

Gewährleistung gesetzlich geregelt??Seit wann?
Gewährleistung Pflicht??Seit wann?

A
anon66788398
July 15, 2009

Seit Rot-Grün ab 1998. Gesetz wurde glaube ich 2000 wirksam.

A
anon66788398
July 15, 2009

Der von Konfuzius ist richtig gut.

A
anon66788398
July 15, 2009

Bei VW sind Getriebe leider von kürzerer Halbwertzeit, auch bei sachgemäßer Bedienung. Allerdings eher die Automaten als die manuellen.

A
anon58550229
July 15, 2009

.. da war wohl der 90Tkm-Service gemeint .. vielleicht hat ja sein Passat nicht genau 99Tkm auf der Uhr, sondern bereits 99.999km .. und dann großzügig abgerundet -- eben so wie bei der "großzügen" Überschreitung des Serviceintervalls 😉