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Führerschein für motorroller

A
anon48084747
August 26, 2009

hallo zusammen,

wenn ich mich recht erinnere, konnte mann/frau mit dem alten führerschein klasse 3 bestimmte zweiräder (mopeds, roller etc.) bis zu einer bestimmten ccm-zahl bzw. höchstgeschwindigkeit fahren ... gilt das heute auch noch und wenn ja, mit welchem führerschein welches fahrzeug?

würde mir gerne mit meiner frau zusammen 'ne kleine vespa zulegen, für mich kein problem, da ich auch den unbegrenzten motorradschein habe, meine frau hat aber nur den ganz normalen pkw-schein ... was tun?

danke im voraus

k. maier

A
anon48084747
August 26, 2009

heisst das denn, dass sie für A1 und M nochmal prüfung machen muss oder sind die durch die alte klasse 3 abgedeckt?

k. maier

A
anon58550229
August 26, 2009

Vorsicht:
Nur, wer den Führerschein Klasse 3 VOR dem 1. April 1980 erhalten hat, darf einspurige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und 11kW fahren -- und bekommt bei Umschreibung auf die neue Führerscheinausführung die Klasse A1 bescheinigt.