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Geblitzt in der probe zeit

A
anon63303437
August 28, 2009

Tolle Antwort. Respekt!!!

A
anon82257653
August 28, 2009

hi also ich wurde vor ein monat geblitzt außerortz mit42km/h zu schnel habe den straf brief ein monat später bekommen aber meine probe zeit ist in 2 monaten vorbei was kann ich jetzt tuhn muss ich mein führaschein abgeben und muss ich eine nachschulung machen

V
Vwfreak016
August 28, 2009

Servus

Auszug aus Bußgeldkatalog.de

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

Auszug Ende

mfg Vwfreak

V
Vwfreak016
August 28, 2009

Servus is doch bloß Kopiert;)
von der Bußgeldkatalog Seite.
mfg Vwfreak

A
anon63303437
August 28, 2009

Man muß sich aber die Mühe machen und den ganzen Seiber raussuchen. Und wofür, um einem jungen führerscheinneuerhaltenden Raser die Nerven zu schonen. Wenn unerfahrene Fahrer mit 42 km/h zu schnell erwischt werden, muß der Lappen weg sein, ohne wenn und aber und eine saftige Geldstrafe oben drauf. Aber Deine Mühe ist alle Ehren wert.

V
Vwfreak016
August 28, 2009

Danke für dein Lob:) Ich tu halt was ich kann um anderen zu Helfen.

A
anon63303437
August 28, 2009

Frei nach dem regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit: Und das ist gut so!!!

A
anon78530862
August 28, 2009

Dú wisrt in nächster Zeit sehen was auf Dich zu kommt!

Aber so einfach wirst du nicht davon kommen sorry!

A
anon18010486
August 28, 2009

Was wenn man schon in der verlängerten Probezeit ist (3. Jahr). Man hatte im ersten Jahr ein Aufbauseminar gemacht und wird nun wieder mit mehr als 70 Km/h zu schnell geblitzt? (Autobahn)

A
anon82583121
August 28, 2009

eine tüte richtiges deutsch mit satzzeichen bitte.

A
anon18010486
August 28, 2009

Wenn du Satzzeichen etc. verlangst, solltest du aber selber auch Groß - und Kleinschreibung beachten 😉

A
anon58550229
August 29, 2009

hehe ... schon wieder gibt ein Legastheniker dem Anderen Ratschläge. kopfschüttel