Zuerst einmal ein Zitat aus der Wikipedia:
"Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. "
Siehe Rechtsdienstleistungsgesetz. D.h., jeder, der hier eine Rechtsberatung tätigt, auch wenn sie kostenlos erfolgt und keinen der oben genannten Berufe hat, macht sich strafbar, denn das ist ein öffentliches Forum und damit eindeutig "außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" - außer du bist mit der Person verwandt oder hast ein nachbarschaftsartiges Verhältnis. Also erwarte hier eher keine Rechtsauskunft, kontaktiere dafür bitte einen Anwalt. Ich würde dir sowieso in dieser Sache dringend raten einen Anwalt zu konsultieren.
Grundsätzlich (und das ist jetzt keine konkrete Rechtsberatung bezogen auf deinen Fall) gilt: Vertrag ist Vertrag und was dort vereinbart ist gilt und sonst gilt nichts, außer der Gesetzgeber sagt irgend etwas anderes. Aber ein Vertrag kann aufgrund eines Irrtums angefochten werden, wenn z.B. eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht alle Fakten kannte oder kennen konnte oder man sie vorsätzlich über Fakten in Unkenntnis gelassen hat und die Vertragspartei plausibel darlegen kann, dass sie bei voller Kenntnis der Sachlage den Vertrag niemals so geschlossen hätte. Siehe BGB § 119
Ein Irrtum liegt aber nicht vor, nur weil jemand sich "vertan" hat. Wenn ich z.B. in einen Vertrag 200 schreibe aber eigentlich 2000 schreiben wollte, und das auch beweisen kann (weil ich z.B. woanders 2000 notiert hatte), dann war das eindeutig ein Irrtum und ich kann den Vertrag anfechten. Wenn ich mich hingegen verkalkuliert habe, also 2000 verlangt habe, obwohl eigentlich 2500 ein angemessener Preis gewesen wäre, dann ist das rechtlich kein Irrtum, weil ich wollte 2000 in den Vertrag schreiben und ich habe 2000 geschrieben, und ich bin selber schuld, wenn das zu wenig ist. Und wer einen Vertrag wegen Irrtum anfechten will, der sollte das auf jeden Fall tun bevor eine Ware übergeben oder ein Geld geflossen ist, weil danach sind die Chancen nur noch gering. Aber grundsätzlich muss man einen Vertrag überhaupt erst einmal anfechten (man muss sagen, dass man ihn anfechtet, man muss darlegen warum, man sollte ggf. Behauptungen auch gleich belegen) und im Zweifelsfall muss das ein Gericht entscheiden (wenn der andere nach wie vor auf den Vertrag besteht), nur solange das noch nicht passiert ist, gilt sowieso nach wie vor der Vertrag und das was man dort vereinbart hat.